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Access ECA WH Los 6
ACCESS e.V. · Aachen · Nordrhein-Westfalen · Nachgeordnete Behörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenAccess ECA WH Los 6🏆 Moore Nanotechnology Systems · Swanzey
- Moore Nanotechnology Systems · Swanzey
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
EcoCastAero Aufstockung Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) Gegenstand der Vergabe ist die losweise Beschaffung, Lieferung sowie teilweise Modernisierung von Analyse- und Präparationsgeräten für metallurgische Prozesse. Die auszuschreibenden Anlagen dienen der hochauflösenden Material-, Mikrostruktur- und Defektanalytik sowie der präzisen Probenpräparation für weiterführende werkstoffwissenschaftliche Untersuchungen. Der Schwerpunkt liegt auf der Rasterelektronenmikroskopie einschließlich der zugehörigen Detektortechnik sowie auf mechanischen, ionenstrahlbasierten und automatisierten Präparationsverfahren. Im Rahmen dieser Vergabe wird das Los 6 neu vergeben (Ultrapräzisionsdatenbank mit Automatisierung) Die Beschaffung dient der Durchführung anwendungsnaher Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie dem Technologietransfer in industrielle Anwendungen. Die Finanzierung erfolgt aus öffentlichen Zuwendungen, sodass die Vergabe unter Beachtung der Grundsätze von Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung durchgeführt wird.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 60 %
siehe LV
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40 40 %Kosten
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle ist der Auffassung, dass es sich bei der Vergabe nicht um einen öffentlichen Auftrag nach § 99 Abs. 1 GWB handelt. Die Vergabestelle ist keine öffentliche Auftraggeberin im Sinne von § 99 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Da der subjektive Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts für den Access e.V. nicht eröffnet ist, besteht keine generelle Verpflichtung des Access e.V. zur Anwendung der Regelungen des Kartellvergaberechts ab Erreichen der jeweils geltenden Schwellenwerte. Der Access e.V. ist folglich ausschließlich gemäß den jeweiligen Auflagen des Zuwendungsbescheids verpflichtet, ein wettbewerbliches Verfahren durchzuführen. Zur Gewährleistung einer größtmöglichen Rechtssicherheit hat sich der Access e.V. entschieden, ein Verfahren zu wählen, welches die Verfahrensgrundsätze des GWB widerspiegelt, um sicherzustellen, dass ihr Vorgehen den Auflagen des Zuwendungsbescheids zur Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens genügt. Die Anwendung des vorgenannten Rechtsregimes erfolgt insofern freiwillig und ist nicht mit einer Anerkennung der Zulässigkeit eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gem.§ 102 ff. GWB verbunden. Die Vergabestelle weist vorsorglich darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 201 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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