Offenes Verfahren Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 2 Lose

UR, SR, SL 6. und 12. Polizeirevier in FFM aufgteilt in 2 Lose

Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen- · Wiesbaden · Hessen

Beschreibung

Unterhalts- und Sonderreinigung, die Gestellung und Austausch von Sanitärhygienebehältern

KI-Eignungsanalyse

Diese Ausschreibung wird gerade von unserer KI analysiert. Die Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind in Kürze verfügbar.

Preiseinschätzung

Basierend auf 3.288 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 254.304 €
Median 578.181 €
Oberes Quartil 1.553.754 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

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    • Frist 19.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

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Stammdaten
Angebotsfrist 19.05.2026 (noch 32 Tage)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Standort Wiesbaden, Hessen
Veröffentlicht 15.04.2026
CPV-Code 90911200
Abwasser, Abfall und Umwelt (Was ist das?)
Lose 2 (max. 2 pro Bieter)
Erfüllungsort Frankfurt am Main
Laufzeit 01.10.2026 – 30.09.2030
Bindefrist (?) 138 Tage

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 5.4

Historischer Durchschnitt aus 250.805 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -18%
KMU-Bieteranteil 49%

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)