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Neubau Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshaus - Gemeinden Hude, Fresendelf und Süderhöft - Tragwerksplanung
Amt Nordsee-Treene · Mildstedt · Schleswig-Holstein · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenNeubau Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshaus - Gemeinden Hude, Fresendelf und Süderhöft - Tragwerksplanung🏆 oemig+stark Ingenieurgesellschaft mbH · Kiel
- oemig+stark Ingenieurgesellschaft mbH · Kiel
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: oemig+stark Ingenieurgesellschaft mbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, LPH 1-6
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität der zu erwartenden Leistung des Projektteams im Hinblick auf den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand 7 Pkt.Qualität
- Personalspezifische Qualifikationen und Erfahrung mit vergleichbaren Projekten und Verwertung der Erfahrungen am konkreten Projekt - Welche Erfahrungen haben Sie im öffentlichen Bauen?
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Gewährleistung von Kosten- und Terminsicherheit in der Planung und in der Baudurchführung 5 Pkt.Qualität
- Welche Planungskonzepte kostensparenden Bauens wenden Sie an? - Mit welchen Instrumenten gewährleisten Sie die Kostensicherheit? - Mit welchen Instrumenten gewährleisten Sie die Terminsicherheit?
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Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft und Verfügbarkeit der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen 5 Pkt.Qualität
- Struktur des Teams zur Erfüllung der Ausschreibung (Personalplanung/ Kapazitätsplanung/ Auslastungsgrade/ Sicherstellung der personellen Kontinuität/ Welche Vertretungsregelungen sind bei Ihnen vorgesehen?) - Koordination der Zusammenarbeit und Kommunikation aller Planungsdisziplinen, Organisation der Arbeitsabläufe, Kommunikation mit dem Auftraggeber und anderen an der Planung beteiligten Akteuren
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Verfügbarkeit und Präsenz der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen 5 Pkt.Qualität
- Wie stellen Sie die Präsenz vor Ort in der Planungs- und Ausführungsphase sicher? Erläutern Sie die Maßnahmen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit Ihres Teams sowohl in der Planungsphase als auch während der Bauausführung. Dabei ist insbesondere darzustellen, wie die örtliche Präsenz während der Bauausführung organisiert und aufrechterhalten wird.
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Gesamthonorar 3 Pkt.Preis
Honorarzusammenstellung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist für zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer oemig+stark Ingenieurgesellschaft mbHZuschlagswert 32.341 €1 Veröffentlichung
- 26.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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