AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 06:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c8b4a071-01a2-4f1d-b401-2824ee136ed6/

Landesgartenschau Ellwangen 2026

Notice-ID: c8b4a071-01a2-4f1d-b401-2824ee136ed6 · Procedure-ID: 9d614da4-3509-4ea9-832e-93262e4e02a8

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesgartenschau Ellwangen 2026 GmbH, Ellwangen
Veröffentlicht
09.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45200000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
315.762 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Erdarbeiten / Bodenbewegung rd. 2.400 m3 Bodenverwertung rd. 700 t Trockenmauern Natursteinquader rd. 50 m Steinschüttungen rd. 130 m2 Einbau Tragschichten bauseitig / geliefert rd. 600 m3 Holzeinfassungen rd. 320 m Granitgroßpflastereinfassungen rd. 330 m Wassergebundene Wegedecken rd. 460 m2 Schotterrasen rd. 350 m2 Vegetationsflächen rd. 3.250 m2 Pflanzflächen Strauchpflanzungen rd. 150 m2 Ansaatflächen rd. 3.550 m2 Baumpflanzungen bauseitige Gehölze rd. 30 Stck Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für die oben beschriebenen Leistungen Mastleuchtenfundamente rd. 10 Stck Verlegung Leerrohrverbund Material bauseitig rd. 370 m Verlegung Elektroerdkabel rd. 300 m

Vertragslaufzeit

Periode
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
20.12.2024
Zuschlagsentscheidung
10.12.2024
Angebotsspanne
315.762 – 392.679 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).