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Projektsteuerungsleistungen Technikcampus Handwerk Aachen
Handwerkskammer Aachen · Aachen · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für den Neubau und Umbau des Technikcampus Handwerk Aachen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gegenstand ist die Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für Neubau und Umbau des Technikcampus Handwerk Aachen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität der Projektabwicklung 35 %Qualität
Vorlage eines Konzepts zur Ausführung der vorgesehenen Projektsteuerungsleistungen entsprechend den Anforderungen und der Beschreibung in den Vergabeunterlagen
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Umgang mit Projektstörungen 35 %Qualität
Erläuterungen zur systematischen und lösungsorientierten Herangehensweise bei Projektstörungen anhand einer auf den Auftraggeber bezogenen Fallskizze entsprechend den Anforderungen und der Beschreibung in den Vergabeunterlagen
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Honorar 30 %Preis
Honorar für die zu erbringenden Projektsteuerungsleistungen entsprechend den Anforderungen und der Beschreibung in den Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Berufsqualifikation: Der Bewerber muss gemäß § 75 Abs. 1, 2 VgV ggf. i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV über die Berufsqualifikation Architekt oder beratender Ingenieur bzw. Ingenieur verfügen. Juristische Personen haben für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß § 75 Abs. 1, 2 VgV zu benennen.
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Eignungsanforderung
Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss diese Eintragung vorliegen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Versicherung: Bei Beauftragung muss der Bewerber über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens EUR 3.000.000 (brutto) und für Sach- bzw. sonstige Vermögensschäden von mindestens EUR 5.000.000 (brutto) verfügen, jeweils 2fach pro Jahr maximiert. Mit der Bewerbung ist ein entsprechender Nachweis bzw. eine Bereitschaftserklärung des Versicherers vorzulegen, im Auftragsfalle auf die vorgenannten Deckungssummen zu erhöhen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine projektbezogene Versicherung (Multirisk-Versicherung) für die Baustelle und alle Projektbeteiligten abzuschließen. Die hierzu entstehenden Kosten hierfür werden anteilig gem. dem betreuten Projektvolumen umgelegt.
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Eignungsanforderung
Umsatz: Der Bewerber hat eine Erklärung über den Netto-Umsatz für Dienstleistungen der Projektsteuerung der Jahre 2023, 2024 und 2025 vorzulegen. Als Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz von 1.000.000 EUR netto/Jahr nachzuweisen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Erfahrung mit geförderten Projekten: Der Bewerber hat die Projekte, bei denen - er als Hauptauftragnehmer Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an das entsprechende Leistungsbild i. S. d. § 2 der "Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement" der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 in der jeweils geltenden Fassung und - jeweils in den Projektstufen 2, 3 und 4 im Zeitraum 01/2018 bis 12/2025 durchgeführt (die Projektstufe 4 muss zwar begonnen sein, aber noch nicht abgeschlossen sein) wurden und - bei denen es sich um den Neubau, die Generalsanierung oder den Neubau eines Gebäudes in Verbindung mit der Sanierung von Bestandsgebäude(n) (z.B. Gymnasien oder Oberschulen, Ausbildungszentren oder -werkstätten, Gebäude zur Erwachsenenbildung oder vergleichbar) handelte und - bei denen Fördermittel aufgrund von Zuwendungsbescheiden eingesetzt wurden und - die von öffentlichen Auftraggebern im Sinne des § 99 GWB durchgeführt wurden und - bei denen die anrechenbaren Kosten (KG 200 bis 700 ohne KG 110, 710 und 760) mindestens 15,0 Mio. netto betragen haben, anzugeben. Es dürfen nur Projekte angegeben werden, die alle vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen über vergleichbare Leistungen: Der Bewerber muss mindestens drei geeignete Referenzen (Mindestanforderung) vorlegen. Geeignet sind Referenzprojekte dann, wenn der Bewerber bei diesen Projekten zwischen Januar 2018 und Dezember 2025 Projektsteuerungsleistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung vergleichbar sind. Die Leistungen in den Referenzprojekten sind nur vergleichbar (Mindestanforderung), wenn der Auftragnehmer bei den vorgelegten Projekten innerhalb des vorgenannten Zeitraums Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an das entsprechende Leistungsbild i.S.d. § 2 der "Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement" der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 in der jeweils geltenden Fassung wie folgt erbracht hat: - Bewerber war als Hauptauftragnehmer tätig. - Es wurden bei der Referenz im dort beauftragten Umfang - Leistungen der Projektstufe 1 in den Handlungsbereichen A bis E vollständig (soweit durch den AG übertragen) erbracht; dabei kann mit den Leistungen der Projektstufe 1 bereits vor 01/2018 begonnen worden sein; - Leistungen jeweils in den Projektstufen 2, 3 und 4 und jeweils in den Handlungsbereichen A bis E innerhalb des vorgegebenen Zeitraums vollständig (soweit durch den AG übertragen) erbracht und - Leistungen der Projektstufe 5 erbracht; dabei muss die Projektstufe 5 zwar bis 12/2025 begonnen, aber noch nicht abgeschlossen sein. Als weitere Mindestanforderungen muss es sich bei den angegebenen Referenzprojekte um den Neubau, die Generalsanierung oder den Neubau eines Gebäudes in Verbindung mit der Sanierung von Bestandsgebäude(n) einer Bildungseinrichtung (z.B. Gymnasien oder Oberschulen, Ausbildungszentren oder -werkstätten, Gebäude zur Erwachsenenbildung oder vergleichbar) gehandelt haben. Die Referenzprojekte müssen dabei zumindest der Honorarzone III nach AHO-Schriftenreihe Nr. 9 in der jeweils geltenden Fassung zugerechnet gewesen sein. Mindestens eines der angegebenen Referenzprojekte muss zudem fertiggestellt und an den Nutzer übergeben sein. Bei den angegebenen Referenzen müssen die anrechenbaren Kosten (KG 200 bis 700 ohne KG 110, 710 und 760) jeweils mindestens 15 Mio. EUR netto betragen haben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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