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Paketvergabe Sonderbedarf EVZ 2027
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Angebote bis 03.11.2026, 10:00 Uhr (noch 27 Tage)
Beschreibung
Es wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung per LKW von DB-Einheitsverschlüssen (EVZ) in Höhe von 3.600 Stück als Sonderbedarf für das Jahr 2027 vergeben. Der Auftrag umfasst DB-Einheitsverschlüsse S54 und UIC60 (15 Bauformen; die genaue Aufteilung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen) mit einer Gesamtmenge von insgesamt 3.600 Stück für das Jahr 2027. Es sollen mehrere Vertragspartner gebunden werden. Hinweis: Ein Bieter kann je nach seiner Wertungsplatzierung nur einen Anteil von 50%/25%/15%/10% der Gesamtmenge erhalten (zu weiteren Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen). Der Lieferzeitraum für den Auftrag beläuft sich von Januar bis Dezember 2027.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Das Wichtigste auf einen Blick
- Herstellung und Lieferung von 3.600 Stück DB-Einheitsverschlüssen (EVZ) für das Jahr 2027.
- Auftrag umfasst 15 Bauformen von DB-Einheitsverschlüssen S54 und UIC60.
- Mehrere Vertragspartner werden gebunden, mit Mengenzuteilung je nach Wertungsplatzierung (50%/25%/15%/10%).
- Lieferzeitraum ist von Januar bis Dezember 2027, Lieferung per LKW.
- Es handelt sich um ein nichtoffenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Vergabe von 3.600 Stück DB-Einheitsverschlüssen (EVZ) für das Jahr 2027, aufgeteilt in mehrere Lose mit unterschiedlichen Mengenzuteilungen je nach Wertungsplatzierung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Sicherheit & Versorgung
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Versorgungssicherheit
Eignung zur Berufsausübung: Vollständig ausgefüllte Bietererklärung einschließl. Auskunft zur Kartellprävention (Vordruck wird unterhttp://www.deutschebahn.com/bieterportal unter der Vergabenummer 26FEI85966 bereitgestellt) oder: -Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung wederbeantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; - Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister; - Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en),das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können; Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbeordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregistereingetragen ist; - Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzgenannten Vorschriften, verstoßen hat; -Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist; - Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a)Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat; —Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a)versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationenübermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB); - Erklärung, ob: a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs.1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge. Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine - Ich versichere entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo-und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. - Ich versichere, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. - Ich versichere, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oderjuristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. - Ich versichere, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. -Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
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Versorgungssicherheit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Angabe, ob eine gültige Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) vorliegt. Einen Zuschlag kann nur der Bieter erhalten, wer mit dem ersten Angebot den Nachweis einer entsprechende HPQ erbringt. Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar Hinweis: EVZ-Weichenverschlüsse unterliegen der Qualitätssicherung für güteprüfpflichtige Produkte Oberbaumaterial. Sie sind der Prüfstufe II zugeordnet. Die HPQ ist Liefervoraussetzung des abzuschließenden Auftrages. Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden.
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Versorgungssicherheit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 26FEI85966 bereitgestellt) oder: — Angabe des jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; — Angabe des jährlichen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; — Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; — Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; — Angabe des Unternehmensgewinns der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Angaben zu Managementsystemen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 923 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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