AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 07:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c8ef0d0f-5180-4b54-bf6f-5e6181bbeeb5/

studierendenWERK BERLIN, Modernisierung Zeitwirtschaft

Notice-ID: c8ef0d0f-5180-4b54-bf6f-5e6181bbeeb5 · Procedure-ID: f0b41cd8-c8e8-42ea-9f7b-8d9459479858

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Stammdaten

Auftraggeber
studierendenWERK BERLIN, Berlin
Veröffentlicht
13.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72212450 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die aktuelle Zeitwirtschafts-Software soll durch eine SaaS-Lösung ersetzt werden, die den Anforderungen der Mitarbeiter*innen in den verschiedenen Bereichen des stws sowie den Anforderungen der Bearbeiter*innen in der Personalabteilung gerecht wird. Damit muss der aktuelle Stand der Technik, Bedienbarkeit und Funktionalität wiedergegeben werden, sowie die Bedarfe einer modernen Zeitwirtschaft für die Belegschaft gewährleistet sein. Zusätzlich sind passende technische Schnittstellen gewünscht, die in der Lage sind, mit gängigen Lohnabrechnungssystemen, der elektronischen Personalakte und einem Workflowmanagement-System in den Datenaustausch im Kontext der erweiterten Bedienbarkeit und Nutzung zu treten.

Vertragslaufzeit

Beginn
23.09.2026
Ende
22.09.2030
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).