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Bundesstadt Bonn - Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmöbeln für die städtischen Bonner Schulen
Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLieferung von Schulmöbeln inkl. Beratungs- und Planungsleistungen🏆 VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG · Tauberbischofsheim
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Los 2 VergebenLieferung von Stapelbänken, mobilen Klapptischen und gebogenen Halbregalen🏆 VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG · Tauberbischofsheim
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Los 3 VergebenLieferung von Modularen Polstermöbel/-Elemente🏆 VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG · Tauberbischofsheim
- VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG · Tauberbischofsheim
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmöbeln für die städtischen Bonner Schulen
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gesamtpreis des Leistungsverzeichnisses 70 %Preis
Für den niedrigsten wertbaren Angebotspreis ergibt sich der Maximalwert von 4 Punkten. Im Verhältnis zu diesem Bestpreis werden die höheren Angebotspreise linear abgestuft. Formel: Bestpreis: Angebotspreis des Bieters X 4 = Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl
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Nachlass Gesamtsortiment 20 %Kosten
Zur Bewertung werden bis zu 10 vergleichbare Produkte aus dem Gesamtsortiment unter Berücksichtigung von Katalogpreis und angebotenem Rabatt miteinander verglichen. Die Wertungsgrundlage bildet das preislich niedrigste Angebot. Für den niedrigsten wertbaren Angebotspreis ergibt sich der Maximalwert von 4 Punkten. Im Verhältnis zu diesem Bestpreis werden die höheren Angebotspreise linear abgestuft. Formel: Bestpreis: Angebotspreis des Bieters X 4 = Punktzahl X Gewichtung = gewichtete Punktzahl
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Bemusterung 10 %Qualität
Im Rahmen der Bemusterung wird ein Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Schulamtes der Bundesstadt Bonn und der Schulen die angelieferten Mustermöbel bewerten. Die Bemusterung findet ohne Beteiligung der Bieter statt. Bewertet werden alle zehn angelieferten Mustermöbelpositionen jeweils auf einer Skala von minimal 0 bis maximal 4 Punkten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Auftrag wurde zugeschlagen · 76 Tage nach Fristende
Auftragnehmer VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 01.06.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 357 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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