AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/c900f05e-aef5-4fd6-bf2e-eef8bded9183) · Abgerufen am 28.08.2026 06:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c900f05e-aef5-4fd6-bf2e-eef8bded9183/

Los 2.4 - Schlammwasserpumpwerk, Filtration

Notice-ID: c900f05e-aef5-4fd6-bf2e-eef8bded9183 · Procedure-ID: 387cda42-ef0c-4f06-a484-3c3745ea2253

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Stammdaten

Auftraggeber
Magistrat der Stadt Kassel, Kassel
Veröffentlicht
08.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45252127 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
512.974 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung und Montage von: - 2 St. Schlammwasserpumpen als trocken aufgestellte Kreiselpumpe ca. 450 m³/h bei 6,5 m Förderhöhe - 2 St. magnetisch-induktive Durchflussmessungen DN250 - 6 St. Absperrklappen DN250 bzw. DN300, teilweise pneumatisch angetrieben, teilweise handbetrieben - ca. 250 m Rohrleitungen DN250/DN300 in Schwarzstahl 1.0254 mit Beschichtung - Durchdringung Brandabschnittswand inkl. Wiederherstellung Brandschottung Und die dazugehörige - Funktionsprüfung/Inbetriebnahme/Probebetrieb - ingenieurtechnische Projektabwicklung

Vertragslaufzeit

Beginn
15.05.2025
Ende
23.11.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
KLAWA Anlagenbau GmbH
Vertragsabschluss
30.04.2025
Zuschlagsentscheidung
30.04.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).