AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.04.2026 04:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c90a36e7-ebc4-413e-ab70-5be6c6202ec0/

Untersuchung zum Einsatz von Geopolymerbeton zum Schutz von Bauwerken in den Gewässern der LMBV

Notice-ID: c90a36e7-ebc4-413e-ab70-5be6c6202ec0 · Procedure-ID: aa7ad412-89cd-4f8d-aeac-342748b91cef

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Senftenberg
Veröffentlicht
09.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
73100000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
650.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Lausitzer Revier der LMBV befinden sich viele wasserbauliche Anlagen, die von dem Problem der Versauerung des bergbaulich beeinflussten Wassers betroffen sind. An einzelnen Bauwerken gibt es bereits Schäden, die eine umfangreiche Betonsanierung notwendig machen. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sind diese Bauwerke und insbesondere deren wasserberührte Bereiche langfristig gegen die bergbaubedingt hohen Säure- und Sulfatangriffsgrade zu schützen. Eine mögliche Lösung könnte der Einsatz von säure- und sulfatbeständigen Geopolymeren bieten.

Vertragslaufzeit

Ende
31.12.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
09.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).