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Hausmeisterdienst, Winterdienst und Grünpflege für die Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München
Landratsamt München · 81541 · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenHausmeisterdienst, Winterdienst und Grünpflege für die Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München - Flüchtlingsunterkünfte Garching und Unterschleißheim (Los 1)🏆 efa Dienstleistung GmbH · München
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Los 2 VergebenHausmeisterdienst, Winterdienst und Grünpflege für die Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München - Flüchtlingsunterkünfte Kirchheim, Aschheim und Unterföhring (Los 2)🏆 efa Dienstleistung GmbH · München
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Los 3 VergebenHausmeisterdienst, Winterdienst und Grünpflege für die Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München - Flüchtlingsunterkünfte Haar und Neubiberg (Los 3)🏆 efa Dienstleistung GmbH · München
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Los 4 VergebenHausmeisterdienst, Winterdienst und Grünpflege für die Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München - Flüchtlingsunterkünfte Sauerlach und Unterhaching (Los 4)🏆 efa Dienstleistung GmbH · München
- efa Dienstleistung GmbH · München Mittleres Unternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern hat das Landratsamt München, Großobjekte der dezentralen Unterbringung auf dem Gebiet des Landkreises München angemietet bzw. gebaut. Um auf den Grundstücken der Objekte die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, die Pflege der Außenanlagen zu allen Jahreszeiten zu sichern und einen Hausmeister für Kleinreparaturen einzusetzen, beabsichtigt das Landratsamt München diese Arbeiten extern zu vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen erfordern Einsatz, Präsenz und Leistungsbereitschaft der Firma vor Ort. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen. Eine hohe Qualität in der Leistungserfüllung wird vorausgesetzt ebenso wie eine sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Hausmeisterdienstleistungen und ein kontinuierlich sicherzustellender einwandfreier Gesamtzustand der Liegenschaft. Die vier zu vergebenden Lose teilen sich wie folgt auf: Los 1: Flüchtlingsunterkünfte Garching, Unterschleißheim; Los 2: Flüchtlingsunterkünfte Kirchheim, Aschheim, Unterföhring; Los 3: Flüchtlingsunterkünfte Haar, Neubiberg; Los 4: Flüchtlingsunterkünfte Sauerlach, Unterhaching
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
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Qualität und Nachhaltigkeit (auszufüllender Fragenkatalog jeweils pro Los) 40 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer efa Dienstleistung GmbH1 Veröffentlichung
- 08.01.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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