AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen an kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen auf diversen Dienstliegenschaften in Schleswig-Holstein. (Vergabenummer: VOEK 453-24)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
- Veröffentlicht
- 22.01.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71631300 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Zuschlagswert
- 250.776 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen an kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen. --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: •Wartung, Inspektion und Dokumentation •Funktionsprüfung der Feststellanlagen •Sicherheitstechnische Prüfung •Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 ---- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: • Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher •Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel (Los 1) •Stundenverrechnungssätze für Instandhaltungsmaßnahmen, sowie für Instandsetzungsarbeiten, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden. •Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit • An- und Abfahrtspauschale für Leistungen, die nicht zusammen mit der Wartung bzw. Prüfung durchgeführt werden. • Zusätzliche Funktionsprüfungen der Feststellanlagen, die gem. DIN 14677 ggf. notwendig sind
Lose
3 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.01.2025
- Ende
- 14.01.2029
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Vergabe-Status
- Auftragnehmer (2)
- HS Service GmbH · Metallbau Günter Priese GmbH
- Vertragsabschluss
- 21.01.2025
- Zuschlagsentscheidung
- 10.01.2025
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 11.11.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.