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Gründung IÖPP zur Errichtung und Betrieb einer Energiehandelsplattform im LKr. Haßberge
GUT Haßberge mbH · Haßfurt · Bayern
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Beschreibung
Die Gesellschaft zur Umsetzung erneuerbarer Technologieprojekte im Landkreis Haßberge mbH (im Folgenden: GUT) beabsichtigt im Rahmen dieser öffentlichen Ausschreibung einen Kooperationspartner zu binden, der gemeinsam mit ihr die "Energiemarkt Haßberge GmbH" (im Folgenden: Kooperationsgesellschaft) als gemischt-wirtschaftliches Unternehmen gründet. Ziel dieser Gesellschaft ist es, die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Energieerzeugung, -vermarktung und -speicherung, insbesondere der Erneuerbaren Energien, zu ermöglichen. Hierzu soll der Kooperationspartner mit seinen Fähigkeiten die technische Abwicklung, Bereitstellung und den Betrieb einer zentralen digitalen Energiehandelsplattform für die zu gründende Gesellschaft "Energiemarkt Haßberge GmbH" erbringen. Sämtliche dieser IT-Leistungen werden nach Maßgabe des Vertragsentwurfes über Cloudleistungen durch den Auftragnehmer für die noch zu gründende Kooperationsgesellschaft "Energiemarkt Haßberge GmbH" erbracht. Die Energiehandelsplattform bzw. das virtuelle Kraftwerk wird bestimmungsgemäß neben dem Auftraggeber insbesondere auch durch gesellschaftsrechtlich mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen, weitere Konzernunternehmen sowie (in Gestalt eines eigenen "Dashboards") durch deren Kunden und Lieferanten genutzt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Gesucht wird ein Kooperationspartner zur Gründung einer gemischt-wirtschaftlichen Gesellschaft für den Betrieb einer digitalen Energiehandelsplattform.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„1) Phase 1: EU-weiter Teilnahmewettbewerb - Öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Teilnehmer die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung - Sofern die interessierten Teilnehmer Fragen zu den Unterlagen, dem Auftragsgegenstand oder dem Verfahren haben, können sie bis 9 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge über die Vergabeplattform Auskünfte erbeten - Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) Teilnahmeanträge - Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge entsprechend der in der Bekanntmachung aufgestellten Anforderungen sowie Auswahl der zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordernden Bieter. Sofern Nachforderungen erforderlich und zulässig sind, werden diese durchgeführt (Ende Teilnahmewettbewerb) 2) Phase 2: Angebots- und Verhandlungsverfahren - Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots (Anfang Angebotsphase) - Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) Erstangebote (30 Tage) - Ggf. Zuschlag auf Erstangebote - Einladung zu Verhandlungsgesprächen - Verhandlungsgespräche - Ggf. Konsolidierung der Vergabeunterlagen unter Berücksichtigung der Verhandlungen sowie Aufforderung zur endgültigen Angebotsabgabe - Aufforderung zur Abgabe (elektronisch einzureichender) endgültiger Angebote (30 Tage Angebotsfrist) - Prüfung und Wertung der endgültigen Angebote; ggf. Nachforderungen, soweit erforderlich und zulässig - Informationsschreiben; Absageschreiben - Zuschlagserteilung und Ende des Verfahrens - Notarielle Beurkundung aufgrund Beurkundungserfordernisses des Inhaltes des Konsortialvertrages. Der Bieter verpflichtet sich unmittelbar nach dem Zuschlag an einem Beurkundungstermin teilzunehmen, um die Wirksamkeit des Vertragsschlusses herbeizuführen.“
3–3 Bewerber zugelassen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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IT-Dienstleistung 130 %Preis
VI.1 Dienstleistungsentgelt (netto) (max. 130 Wertungspunkte) Das Unterkriterium "Dienstleistungsentgelt" setzt sich aus zwei Elementen zusammen: - Pauschale Vergütung der initialen Leistungen (Ziff. 3.2.1.2 des EVB-IT-Cloudvertrages, Anlage 16) und - Monatlicher Preis für den Betrieb der Energiehandelsplattform (Ziff. 3.1 des EVB-IT-Cloudvertrages, Anlage 16) Der Kooperationspartner hat den beigefügten Entwurf eines IT-Dienstleistungsvertrages mit allen erforderlichen Preisangeben an den gelb markierten Stellen zu versehen. Weitere Details ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen (siehe "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb" und Anlage 11 und 12).
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Kooperationsgesellschaft 129 %Qualität
II Ausgestaltung der Kooperationsgesellschaft (insgesamt: 56) II.1 Anzahl der Personen in der Geschäftsführung (10) II.2 Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung und allgemeines Mehrheitserfordernis (25) II.3 Ausgestaltung der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung und spezielles Mehrheitserfordernis (21) II.3.1 Auswahl der Geschäftsführung (7) II.3.2 Unternehmenspläne der Kooperationsgesellschaft (7) II.3.3 Ergebnisverwendung (Ausschüttung, Verwendung für Investitionen) (7) III Zustimmungsvorbehalt zu Verfügungen des Kooperationspartners bzgl. der Geschäftsanteile an der Kooperationsgesellschaft (15) IV Laufzeit und Endschaft (38) IV.1 Außerordentliche Beendigungsmöglichkeiten der Kooperation (14) IV.1.1 Sonderkündigungsrecht bei einem Wechsel der Kontrolle des Kooperationspartners (7) IV.1.2 Sonstige Sonderkündigungsrechte (7) IV.2 Endschaftsbestimmungen bei der Beendigung der Kooperation (24) IV.2.1 Übernahmeoption zu Gunsten des kommunalen Partners bzgl. Geschäftsanteile des Kooperationspartners an der Kooperationsgesellschaft (7) IV.2.2 Berechnungsmethode für Kaufpreiszahlungen (10) IV.2.3 Kündigungsmöglichkeit bzgl. aller Verträge mit dem Kooperationspartner durch die Kooperationsgesellschaft und durch den kommunalen Partner im Falle der Beendigung der Kooperation (7) V Wirtschaftlichkeit und Eigenkapitalausstattung der Kooperationsgesellschaft (20) (max. Wertungspunkte 129) Weitere Details ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen (siehe "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb" und Anlage 11 und 12).
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Kooperationsgesellschaft 55 %Preis
I Kaufpreis und Zahlung für Erwerb der Geschäftsanteile durch den Kooperationspartner (max. 55 Wertungspunkte) Im Rahmen dieses Unterkriteriums werden Änderungen zur Höhe des Kaufpreises und dessen Berechnungsmethode für 49 % der Geschäftsanteile an der Kooperationsgesellschaft bewertet. Im Rahmen dieses Unterkriteriums werden auch vorgeschlagene Regelungen der Kaufpreiszahlung bewertet. Der Kaufpreis für 49 % der Geschäftsanteile an der GmbH berechnet sich auf der Grundlage des anteiligen Unternehmenswerts der Gesellschaft. Der Unternehmenswert entspricht dem objektivierten Ertragswert der Gesellschaft zum 31.12. des Kalenderjahres, der dem jeweiligen Stichtag vorhergeht oder mit diesem zusammenfällt. Der anteilige Unternehmenswert ergibt sich aus dem Verhältnis des Nominalwertes der zu veräußernden Geschäftsanteile zu dem Wert des Stammkapitals der Gesellschaft. Die Ermittlung des Unternehmenswertes erfolgt durch einen von dem kommunalen Partner und dem Kooperationspartner einvernehmlich zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer als neutraler Gutachter. Die Bewertung durch den Wirtschaftsprüfer hat entsprechend der "Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1)" in der jeweils gültigen Fassung bzw. eines entsprechenden Nachfolgestandards zu erfolgen. Maßgebend für den Unternehmenswert ist der danach festgestellte, objektivierte Unternehmenswert, wie er sich nach 2.3. "Neutraler Gutachter" des vorbezeichneten Standards ergibt. Der Wirtschaftsprüfer wird beauftragt, in der Funktion als neutraler Gutachter tätig zu werden, der mit nachvollziehbarer Methodik einen von den individuellen Wertvorstellungen des kommunalen Partners und des Bieters unabhängigen Wert - den objektivierten Unternehmenswert - ermittelt. Die Wertermittlung durch den Gutachter ist unter Ausschluss des Rechtswegs gültig, es sei denn, sie ist offenbar unbillig (§ 319 BGB). Weitere Details ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen (siehe "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb" und Anlage 11 und 12).
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IT-Dienstleistung 50 %Qualität
VI.2 Qualität der Leistungserbringung ( insgesamt 50) VI.2.1 Konzept für Informations- und Kommunikationswege (20) Bewertungsrelevant sind Darstellungen, wie und in welchem zeitlichen Rahmen der Bewerber Informationen an den Kunden sowie die Kooperationsgesellschaft weiterleitet. Ziel ist ein reibungsloser, vollumfänglicher Informationsfluss im Rahmen eines eindeutig vorgezeichneten, effektiven Kommunikationsweges zur Durchführung der angebotenen Dienstleistungen. Der Bieter soll erläutern, wie die Informations- und Kommunikationswege gestaltet werden, dass Mehrfachabstimmungen zu einem Aspekt und ähnliche Ineffektivitäten vermieden werden. Dies umfasst auch die Darlegung der vom Bewerber dazu vorgesehenen Kommunikationsschnittstellen. Das Konzept darf maximal 2 Din A 4-Seiten umfassen (Arial, 12 pt, einzeilig) und ist als selbst zu erstellendes Konzept für Informations- und Kommunikationswege einzureichen. VI.2.2 Organisationskonzept (15) Hier sollen die Zuständigkeiten, die interne Zusammenarbeit, die Arbeitsabläufe, die Schnittstellen und die allgemeine Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Auftraggeber dargestellt werden. Das Konzept muss 2 Din A 4-Seiten umfassen (Arial, 12 pt, einzeilig) und ist als selbst zu erstelendes Organisationskonzept einzureichen. VI.2.3 Krisenmanagement (15) Bewertungsrelevant ist eine detaillierte Darstellung des Krisenmanagements als Konzept. Der Bewerber soll darlegen, wie und in welchem Umfang bei Ausfällen in seinem Betrieb das Kri-senmangement gewährleistet wird. Es soll die typischen Krisensituationen benennen, mit denen die Plattform umzugehen hat und welche Maßnahmen hierzu vorgesehen sind. Das Konzept muss 2 Din A 4-Seiten umfassen (Arial, 12 pt, einzeilig) und ist als selbst zu erstellendes Konzept für Krisenmanagement einzureichen. (max. Wertungspunkte 50) Weitere Details ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen (siehe "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb" und Anlage 11 und 12).
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Gesamteindruck der Angebotspräsentation 25 %Qualität
Bewertungsrelevant ist die Durchsetzungsfähigkeit der Präsentierenden und ob und wie die Vermittlung komplexe Sachverhalte gelingt. Ferner ist die Lesbarkeit der Präsentation sowie die Teampräsenz entscheidend. Schließlich wird auf ein gutes Zeitmanagement geachtet. (max. 25 Wertungspunkte)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
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2 Veröffentlichungen
- 12.06.2024 Auch in TED EU publiziert
- 11.06.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Basierend auf 2.532 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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