AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/4a55447a-dcef-4429-81ba-cc7f95295f7a) · Abgerufen am 24.10.2026 02:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c93adb95-dabc-4e2b-b24e-73e8f12f5c98/

Wasserstrahlschneidanlage

Notice-ID: c93adb95-dabc-4e2b-b24e-73e8f12f5c98 · Procedure-ID: 174d6879-5ca0-41a0-b01c-8cdbe0489efe

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern, vertreten durch die Universität Bayreuth , Bayreuth
Veröffentlicht
26.05.2025
Frist (Submission)
26.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
42600000 — Industrie- und Baumaschinen
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffug einer Wasserstrahlschneidanlage für die Mechanische Werkstätten. In den Mechanischen Werkstätten werden für Forschung und Lehre Geräte, Versuchsaufbauten, Probenzuschnitte und vieles mehr entwickelt und hergestellt. Hierbei kommen diverse Werkstoffe zum Einsatz. Eine Wasserstrahlschneidanlage ist aufgrund ihrer hohen Flexibilität, was den zu schneidenden Werkstoff betrifft, eine sehr gute Ergänzung zum bestehenden Maschinenpark. Auf der Anlage sollen überwiegend Einzelteile und Kleinserien aus den unterschiedlichsten Materialien im Einschichtbetrieb geschnitten werden.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
35 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).