AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.05.2026 21:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c93b655b-a65f-4a2a-9fb9-7b8d0e571e5b/

Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Hygiene- und Reinigungsartikel

Notice-ID: c93b655b-a65f-4a2a-9fb9-7b8d0e571e5b · Procedure-ID: 66e14f7e-3e68-4ebd-9992-0a733ad1a249

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Unstrut-Hainich, Mühlhausen
Veröffentlicht
04.04.2025
Frist (Submission)
22.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39000000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Landkreis Unstrut-Hainich plant den Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die Lieferung von Hygiene- und Reinigungsartikeln. Diese sollen die Verwaltung, vier Einrichtungen (einschließlich der Gemeinschaftsunterkunft Obermehler gemäß ThürGUSVO) sowie 36 Schulen umfassen. Das Landratsamt verfügt derzeit über einen einheitlichen Kernsortimentskatalog. Eine zwingende Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist die Möglichkeit, Bestellungen über einen Onlineshop aufzugeben. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen, wobei Bieter Angebote für eines oder beide Lose einreichen können: Los 1: Verwaltung und Einrichtungen Los 2: Schulen

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
30.06.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
47 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Freistaat Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).