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RV Mobiler Drucklufterzeuger Atemluft
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · Koblenz · Rheinland-Pfalz · Untere Bundesbehörde
Angebote bis 01.10.2026, 13:00 Uhr (noch 30 Tage)
Beschreibung
Vorgesehener Gegenstand der Beschaffung ist ein vierjähriger Rahmenvertrag über die Lieferung mobiler Drucklufterzeuger mit Verbrennungsmotor zur normgerechten Verdichtung von Atemluft und Befüllung von Druckgasflaschen für Atemschutzgeräte. Die Geräte müssen einen maximal zulässigen Betriebsdruck von 330 bar und eine Luftliefermenge von mindestens 320l/min gemäß DIN 1945 gewährleisten, sowie über Füllanschlüsse für 3 x PN 300 bar und 1 x PN 200 bar verfügen. Der Leistungsumfang soll bis zu 55 Drucklufterzeuger einschließlich Zubehör, Prüfgerät für Atemluftqualität, Ersatzteilerstbedarf und Materialgrundlagen sowie bis zu 9 Ausbildungen zur Bedienung, Pflege und Wartung umfassen. Mit Vertragsabschluss sollen sechs Geräte und eine Ausbildung fest beauftragt werden; bis zu 49 weitere Geräte und acht weitere Ausbildungen sind als bedarfsgerechte Bestellleistungen geplant.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verteidigung & Sicherheit
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung von bis zu 55 mobilen Drucklufterzeugern für Atemluft mit Verbrennungsmotor über einen vierjährigen Rahmenvertrag.
- Technische Spezifikationen umfassen 330 bar Betriebsdruck, 320l/min Luftliefermenge und spezifische Füllanschlüsse.
- Leistungsumfang beinhaltet Zubehör, Prüfgeräte, Ersatzteile und bis zu 9 Ausbildungen zur Bedienung und Wartung.
- Es handelt sich um einen nichtoffenen Beratungswettbewerb mit vorheriger Bekanntmachung (neg-w-call).
- Die Bundeswehr ist der Auftraggeber, die Lieferung erfolgt nach Peterswald-Löffelscheid.
Gesucht wird ein vierjähriger Rahmenvertrag über die Lieferung von bis zu 55 mobilen Drucklufterzeugern für Atemluft, die normgerecht Verdichtung und Befüllung von Druckgasflaschen für Atemschutzgeräte ermöglichen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Nachweis durch o.g. Registerauszug oder gleichwertiges Dokument auch für den Unterauftragnehmer
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer Nachweis durch formfreie, unterschriebene Eigenerklärung auch für den Unterauftragnehmer. 2. Eigenerklärungen des Bewerbers: hinsichtlich Art. 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Formblatt Eigenerklärung Russland). Nachweis durch Formblatt Eigenerklärung Russland 3. Eigenerklärungen des Bewerbers, dass: für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, welches die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht. Nachweis durch formfreie, unterschriebene Eigenerklärung 4. Angaben zur Eigentümerstruktur. Diese müssen mindestens die Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und eine Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen beinhalten. Nachweis durch formfreie, unterschriebene Eigenerklärung 5. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034). Nachweis durch Formblatt BAAINBw-B-V 034 auch für den Unteraufragnehmer 6. Ggfs. Erklärung des Bewerbers betreffend die Gründung einer Bewerbergemeinschaft/ Bietergemeinschaft (Formular BAAINBw-B-V 047) Nachweis über Formblatt B-V 047 auch für den Unterauftragnhemer 7. Unterzeichneter Teilnahmeantrag (formlos). Der Teilnahmeantrag ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. 8. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmantrag zu benennen und die in der Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z.B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. Die Angabe, sich im Falle der Beauftragung einen geeigneten Unterauftragnehmer suchen zu wollen, genügt nicht.
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Eine formlose Bankerklärung der Hausbank des Bewerbers, welche die finanzielle Leitungsfähigkeit des Bewerbers bestätigt. Die Bankerklärung darf nicht älter als 3 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge sein und muss mindestens Auskunft über die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens geben. Dabei sind folgende Auskünfte aufzunehmen: 1) pünktliche und anstandslose Bedienung von Krediten und Darlehen zur verzugslosen Erfüllung bzw. Verpflichtung gegenüber Dritten 2) zur allgemeinen Kenntnis hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers Nachweis durch Vorlage formlosen Bankerklärung
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Gesamtjahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre, welche der Bewerber in den Jahren 2023, 2024 und 2025 abgeschlossen hat. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die betrachteten Umsätze der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft kumuliert den geforderten Mindestumsatz ergeben. Nachweis durch formfreie, unterschriebene Eigenerklärung
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Ist der Bewerber Hersteller des Produktes: muss er über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen, welches mindestens die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 für den Bereich Entwicklung, Produktion und Endprüfung von Kompressoranlagen erfüllt. Nachweis durch Vorlage des Zertifikats (DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar). Verfügt der Bewerber über ein vergleichbares wirksames und wirtschaftliches Qualitätsmanagement, ist die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Wenn der Bewerber nicht selbst Hersteller des Produktes ist: muss der Hersteller des Produktes über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen, welches mindestens die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 für den Bereich Entwicklung, Produktion und Endprüfung von Kompressoranlagen erfüllt. Nachweis durch Vorlage des Zertifikats (DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar) des Herstellers. Verfügt der Unterauftragnehmer über ein vergleichbares wirksames und wirtschaftliches Qualitätsmanagement, ist die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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