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Rahmenvertrag über Beschaffung einer ePayment-Lösung
Universität Münster · Münster · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Beschreibung
Beschaffung einer ePayment-Lösung (Rahmenvertrag)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Beschaffung einer ePayment-Lösung im Rahmen eines Rahmenvertrags für die Universität Münster.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Sofern ein interessiertes Unternehmen, ein Bewerber oder ein Bieter der Auffassung sein sollte, dass die Vergabeunterlagen unzulässige Bestimmungen enthalten und/oder aus ande-ren Gründen in seinen Rechten verletzt zu sein, wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber den Auftraggebern nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Interessierte Unternehmen, Bewerber und Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße an folgende Stelle wenden: Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Telefax: 0251 411-2165 Hinweis: Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben (§ 182 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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2 Veröffentlichungen
- 19.08.2024 Auch in TED EU publiziert
- 14.08.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 57 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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