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Rahmenvertrag über Beschaffung einer ePayment-Lösung
Universität Münster · Münster · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Die öffentlich-rechtlichen Hochschulen und Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalens beabsichtigten die Einführung einer sogenannten ePayment-Lösung zur Abwicklung hoch-schulverwaltungsbezogener Zahlungen der Studierenden. Das Projekt wird von den beteilig-ten Hochschulen und Universitäten als gemeinsames Kooperationsprojekt durchgeführt. Die Universität Münster führt das Vergabevergabeverfahren im Namen und im Auftrag aller beteiligten Auftraggeber durch. Die Einführung des ePayments zur elektronischen Bezahlung kostenpflichtiger Leistungen im Hochschulkontext dient der Realisierung einer Ende-zu-Ende Digitalisierung nach den Vorgaben des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW). Gegenwärtig sind Zahlungsabläufe an Hochschulen noch mit erhöhtem Aufwand verbunden, der sich beispielsweise aus fehlenden oder falschen Identifikationsmerkmalen, Unter- oder Überzahlungen, Bearbeitungszeiten der Kreditinstitute oder Währungsumrechnungen bei Auslandszahlungen ergibt. Eine ePayment-Lösung soll zur Verschlankung von gebührenrelevanten Verwaltungsprozessen in Studium und Lehre beitragen und als Bindeglied zwischen hochschuleigenen Fachverfahren sowie den Finanzsystemen der Institutionen einen medienbruchfreien Prozessablauf ermöglichen. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines gemeinsamen Rahmenvertrags (EVB-IT Cloud) mit einem Auftragnehmer, der die Beschaffung von ePayment-Lösungen im Rahmen von Einzelabrufen durch die beteiligten Auftraggeber und abrufberechtigten Stellen zum Gegenstand hat. Die ePayment-Lösung wird zunächst im Austausch mit den Teilprojekt-Universitäten entwickelt und dort als erstes in Betrieb genommen. Anschließend werden die Ergebnisse den verbleibenden Hochschulen und Universitäten (abrufberechtigte Stellen) für die Integration ihrer Fachverfahren an die entwickelte bzw. angepasste ePayment-Lösung bereitgestellt. Die ePayment-Lösung setzt folgende Anforderungen der Hochschulen um: - die sichere Abwicklung elektronischer Beza
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Beschaffung einer ePayment-Lösung im Rahmen eines Rahmenvertrags für die Universität Münster.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Sofern ein interessiertes Unternehmen, ein Bewerber oder ein Bieter der Auffassung sein sollte, dass die Vergabeunterlagen unzulässige Bestimmungen enthalten und/oder aus ande-ren Gründen in seinen Rechten verletzt zu sein, wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber den Auftraggebern nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Interessierte Unternehmen, Bewerber und Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße an folgende Stelle wenden: Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Telefax: 0251 411-2165 Hinweis: Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben (§ 182 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 16.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 19.08.2024 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 57 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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