Rahmenvertrag Immobilienmanagement Kreisaltenpflege Hersfeld-Rotenburg
Kreisaltenpflege Hersfeld - Rotenburg GmbH · Niederaula · Hessen
Beschreibung
Lage und Beschreibung der Gesamtbaumaßnahme: Die Kreisaltenpflege Hersfeld-Rotenburg GmbH, als Eigentümerin, stellt mit ihren zwei derzeitigen Liegenschaften eine bedarfsgerechte Versorgung für pflegebedürftige Menschen sicher. Durch das innovative Hybridmodell können beide Einrichtungen flexibel auf die spezifischen Anforderungen einer anforderungsgerechten Unterbringung eingehen. Die 1. Liegenschaft das Kreisaltenzentrum Rotenburg, das im Jahr 2007 erbaut wurde, bietet auf drei Wohnetagen insgesamt 99 Einzelzimmer. Von diesen sind 93 Plätze für die stationäre Dauerpflege vorgesehen, während 6 Plätze für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Das Kreisaltenzentrum befindet sich zwischen der Steinstraße und der Brücke der Städtepartnerschaft in Rotenburg. Die 2. Liegenschaft das Kreisaltenheim Niederaula, das aus mehreren verbundenen Gebäudeteilen besteht, verfügt über insgesamt 97 Einzelzimmer sowie 33 Doppelzimmer. Von diesen stehen 149 Plätze für die stationäre Dauerpflege zur Verfügung, während 14 Plätze für Kurzzeit- und Urlaubsaufenthalte genutzt werden. Das Kreisaltenzentrum befindet sich in zwischen der Berliner Straße und Am Hungerberg in Niederaula. Damit beide Alten- und Pflegeheime strategisch, kaufmännisch und vor allem technisch funktionieren können, soll eine Rahmenvereinbarung über das Immobilienmanagement beider Liegenschaften vereinbart werden. In dieser Rahmenvereinbarung wird ebenfalls die Betreiberverantwortung sowie ein Notfallmanagement integriert werden, um die Sicherheit beider Liegenschaften weiterhin zu gewährleisten.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Vergabe eines Rahmenvertrags für das Immobilienmanagement zweier Kreisaltenpflegeeinrichtungen in Rotenburg und Niederaula.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV. Die nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe (klarstellend: nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs) einzureichenden Unterlagen sind bereits als "Erstangebot" auszuarbeiten, so dass dieses gegebenenfalls bereits zu einem Zuschlag geführt werden kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 76 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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