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Rahmenvereinbarung Dienstrad-Leasing
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm · Bitburg · Rheinland-Pfalz · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm bietet seit 2022 für die tariflich Beschäftigten und auch die Beamten ein Dienstrad-Leasing an, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren und einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz, zur Verkehrswende und zur Förderung der Gesundheit und Arbeitsmotivation ihrer Beschäftigten zu leisten. Da die mit dem bisherigen Dienstleister abgeschlossene Rahmenvereinbarung demnächst endet, strebt die Kreisverwaltung den Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung über die Nutzung des Dienstrad-Leasings an. Es handelt sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Abrufverpflichtung. Die maximale Höchstmenge wird auf 100 Einzelleasingverträge festgelegt. Weitere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Ausschreibung für eine Rahmenvereinbarung zum Dienstrad-Leasing für Beschäftigte und Beamte des Eifelkreises Bitburg-Prüm.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Gewichtungsfaktor 30%
-
Qualität nach Wichtigkeit
Qualitätskriterien gemäß Bewertungsmatrix - Gewichtungsfaktor 70%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Berufsregister
Eigenerklärung über die Eintragung in ein relevantes Berufsregister, Handelsregister sowie Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; oder Erklärung, dass und warum keine Eintragungspflicht bzw. Mitgliedschaft besteht. Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist in Form einer Eigenerklärung möglich. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt und enthält auch o. g. Erklärungen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärung anzufordern, soweit zuständige Stellen entsprechende Bestätigungen ausstellen . Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Vollkaskoversicherung unter Ausschluss eines Selbstbehalts für den Leasingnehmer und den Fahrradnutzer mit Abdeckung der unter Nr. 2 der Leistungsbeschreibung genannten Risiken.
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Gesamtjahresumsatz
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Eignung ist durch Eigenerklärung nachzuweisen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Erfahrung in der Erbringung vergleichbarer Leistungen, Angabe von mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre mit Beschreibung der Leistung/des Projektes, Kontaktdaten des Leasingnehmers, Angaben zum Umsetzungszeitraum sowie der Anzahl der Nutzer Eigenerklärung ist ausreichend. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall entsprechende Nachweise vom Bieter mit Fristsetzung anzufordern. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG): Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 09.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 37 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Bietergemeinschaft Ride Mobility GmbH und COMCO Leasing GmbH - Bevollmächtigter Vertreter Ride Mobility GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 103 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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