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Stadtbahnprogramm Halle, Vorhaben 8.1/8.2 Dessauer Straße, Abschnitt 2, Bahnstrom und Kommunikation
Hallesche Verkehrs-AG · Halle (Saale) · Sachsen-Anhalt · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenStadtbahnprogramm Halle, Vorhaben 8.1/8.2 Dessauer Straße, Abschnitt 2, Bahnstrom und Kommunikation🏆 König Elektro-Fernmeldebau GmbH · Petersberg OT Wurp
- König Elektro-Fernmeldebau GmbH · Petersberg OT Wurp Mittleres Unternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Im Zuge der Fortführung des Stadtbahnprogrammes wird die Dessauer Straße anschließend an den Südteil (BA1) mit dem Vorhaben 8.1/8.2 (Dessauer Straße / Verknüpfungspunkt Frohe Zukunft) BA2 weitergebaut. Auftragsteil 85.09.03, BTG 003 Bahnstromanlage und BTG 005 Kommunikationsanlage BTG 003: Elektrotechnische Versorgung der Fahrleitung der HAVAG (Bahnstrom) BTG 005: HAVAG-Kommunikationsanlage/Spannungsversorgung 400/230 V mit den zugeordneten Kabelverteilern, der technischen Haltestellenausrüstung und der Anbindung der Kommunikations- und Elektroanlage an den vorhandenen Leitungsbestand BTG 003 Bahnstromanlagen: * ca. 4.500 m Kabel verlegen * 6 St Kabelverteilerschränke herstellen * ca. 2.500 m Fahrdraht DIN EN 50149 herstellen * ca. 2.300 m Kupfer-/Bronzeseil (DIN 48201) BTG 005 Kommunikationsanlage/Spannungsversorgung: * ca. 12.500 m Kabelverlegung mit Kabelschächten * 3 St. Kabelverteilerschränke (Außenverteiler) für Fm und Elektro * technische Ausrüstung für Kommunikation und Elektro im BUW 2 * technische Ausrüstung für Kommunikation und Elektro im HAVAG- Endstellencontainer * DFÜ-Anlage (Datenübertragungs- und Fernwirkanlage) * Fm-Anlage (Fernmelde- und Telekommunikationsanlage) * AFI-Anlage (Akustische Fahrgastinformationsanlage für 5 Haltestellen/Bahnsteige) * GF-Anlage (Glasfaserkabelanlage) * OFI-Anlage (Optische Fahrgastinformationsanlage) * BÜ-Anlage (Bahnübergangsanlage) * Errichtung und Anschlüsse stationärer Fahrkartenverkaufsautomaten (sFAA) * Errichtung und Anschlüsse für Haltestellenstelen/-fahnen * Spannungsversorgung 400/230 V inkl. Erdung * Haltestellenbeleuchtung, Beleuchtung für Fahrgastunterstände und Informationsvitrinen * die Einmessung, Kabelkennzeichnung und Dokumentation
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinweis auf § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 112 Tage nach Fristende
Auftragnehmer König Elektro-Fernmeldebau GmbH1 Veröffentlichung
- 17.07.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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