AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 04:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c9bd378c-c184-424a-bdbf-68a35fde71af/

Städtebauliche Entwicklung des ehemaligen WASAG-Geländes in Haltern am See: Verkehrs- und Erschließungsplanung

Notice-ID: c9bd378c-c184-424a-bdbf-68a35fde71af · Procedure-ID: a2940868-1488-4273-bd41-95426f977e30

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Recklinghausen, Der Landrat, Recklinghausen
Veröffentlicht
17.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der vergebene Auftrag enthält die nachfolgende Leistungsbeschreibung: Für das WASAG-Gelände in Haltern am See ist ein integriertes Gesamterschließungskonzept erforderlich, das sowohl die äußere Anbindung an das öffentliche Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsnetz als auch die innere Erschließung (Verkehr, Energie, Wasser, Abwasser und Kommunikation) umfasst. Da die konkreten Nutzeranforderungen derzeit noch nicht feststehen, ist das Konzept so auszugestalten, dass es flexibel, anpassungsfähig und abschnittsweise realisierbar bleibt. Die Umsetzung soll in Ausbaustufen erfolgen, wobei jeder definierte Teilbaubereich sowohl eigenständig funktionsfähig, als auch erweiterbar sein muss.

Vertragslaufzeit

Periode
6 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
16.02.2026
Zuschlagsentscheidung
04.02.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).