AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f02ee22a6-12e68fe6d1986ecf) · Abgerufen am 19.09.2026 21:24 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/c9ff3ff4-8ec0-44e1-8392-e5b787de2bf3/

Lohnanzucht HBU, WLI

Notice-ID: c9ff3ff4-8ec0-44e1-8392-e5b787de2bf3 · Procedure-ID: f0d5f0d0-85f3-4b2f-8505-b821adb830d0

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Neudorf, Schwarzenberg
Veröffentlicht
26.06.2026
Frist (Submission)
27.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
03451000 — Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft
Branche
Sonstiges
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lohnanzucht von 175.000 Stück HBU und 175.000 Stück WLI Aus Gründen klimatischer Anpassungsprozesse während der Pflanzenanzucht wird ein Anzuchtort mit kontinentaler Prägung - maximal 100 km entfernt zum Forstbezirk Neudorf gefordert. Die maximale Entfernung ergibt sich aus dem Erfordernis der jährlichen Flächenprüfung, dem Ziel geringer Transportentfernungen und der Aufgabe, den CO₂-Fußabdruck so gering wie möglich zu halten. Es werden weiterhin nur Anzuchtsorte über 600 m ü. NN zugelassen!

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
01.05.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
66 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).