AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Gemeinde Everswinkel - Neubau Feuerwehrgerätehaus Everswinkel
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Everswinkel, Everswinkel
- Veröffentlicht
- 16.07.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71327000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Zuschlagswert
- 318.911 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Gemeinde Everswinkel beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Alverskirchen. Aufgrund der bisher ungünstigen Lage gegenüber einer Schule und eines Kindergartens, der schlechten Infrastruktur, und den neuen gesetzlichen Anforderungen an ein Feuerwehrhaus, der fehlenden Erweiterungsmöglichkeit und der wachsenden Anzahl an Mitgliedern soll für den Löschzug Alverskirchen ein neues Feuerwehrhaus an neuer Stelle errichtet werden.
Lose
4 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.07.2025
- Ende
- 31.12.2027
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Auftrag vergeben
- Vertragsabschluss
- 15.07.2025
- Zuschlagsentscheidung
- 04.07.2025
- Angebotsspanne
- 68.567 – 82.754 €
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 06.05.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (5)
- BG Ingenieurbüro Hatting & Kuhlmann mit Heidrich Ingenieurbüro GmbH c/o Ingenieurbüro Hatting & Kuhlmann (Recklinghaunse)
- Decker + Koch GmbH (Münster)
- Dr. Ehlers - Unland Beratende Ingenieure PartG mbB (Osnabrück)
- Heidrich Ingenieurbüro GmbH (Münster)
- INGENIEURBÜRO für Straßen- und Tiefbau GmbH (Everswinkel)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).