AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.04.2026 11:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ca0af85d-c3fe-4d74-8807-6474c5f3bc14/

Einsammlung und Transport von Sperrmüll und Gartenabfällen

Notice-ID: ca0af85d-c3fe-4d74-8807-6474c5f3bc14 · Procedure-ID: ca569c7c-ce32-4ff5-9255-9e7d4b341273

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Freudenstadt, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Freudenstadt
Veröffentlicht
13.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
open
CPV-Code
90500000
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
32014L0024

Beschreibung

Der Landkreis Freudenstadt schrieb die Einsammlung und den Transport von Sperrmüll (Restsperrmüll, Möbelholz) und Gartenabfällen im Landkreis Freudenstadt in einem Vergabeverfahren neu aus.

Lose

2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2027
Ende
31.03.2034
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
09.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Stillhaltefrist (§ 134 GWB)

TED-Veröffentlichung am 13.03.2026 (27 Tage her). Theoretische Höchstfristen: 10 Tage (elektronisch, spätestens 23.03.2026) oder 15 Tage (postalisch, spätestens 28.03.2026).

Hinweis: Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Tag der Information durch den Auftraggeber, nicht das TED-Datum. Die Information kann mehrere Tage vor der Veröffentlichung erfolgt sein.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).