AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.05.2026 15:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ca13dbc2-d3ce-47fe-bdda-aba0fdb94242/

Neubau Gymnasium am Neandertal - Naturwissenschaftliche Einrichtungen

Notice-ID: ca13dbc2-d3ce-47fe-bdda-aba0fdb94242 · Procedure-ID: 5395927c-c17c-4e62-b453-8e8d0b2cb583

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Erkrath, Erkrath
Veröffentlicht
02.02.2026
Frist (Submission)
20.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45420000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Erkrath beabsichtigt, ein neues Schulgebäude für das Gymnasium am Neandertal zu errichten. Das Schulgebäude wird als Bauwerk mit 5 Geschossen realisiert und weist im Grundriss eine Fläche von ca. 4.300 m² auf. Es besteht aus einem teilweise in den Hang geschobenen Untergeschoss sowie einem nördlichen, 4-geschossigen Bauteil darüber. Der im Süden liegende zweigeschossige Baukörper wird aufgeständert. Beide Bereiche sind mit einem Zwischenbauteil miteinander verbunden, hier sind die zentrale Erschließung sowie Sondernutzungen wie Aula und Schüler-Café untergebracht. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Fachraumausstattung (Einrichtung von Naturwissenschaftlichen Fachräumen).

Vertragslaufzeit

Beginn
05.04.2027
Ende
09.07.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
44 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).