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[J4-25V-106] Unterstützung des MatV-ER im Rahmen der Gerätebearbeitung im Schwerpunkt im SG AGE
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · Koblenz · Rheinland-Pfalz · Untere Bundesbehörde
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Beschreibung
• Einarbeitung und Aufstellung eines Projektteams, Bestandsaufnahme mit Bericht (AP1) • Änderungsdienst nach Bestandsmeldungen, Prüfung auf Verwendbarkeit von Wehrmaterial nach Bestandsmeldung, Änderungsdienst am IETD-System nach Bestandsmeldungen (AP2) • Erstellung von Ausbildungs-/Prozessunterlagen, Einweisung von neuen Gerätesachbearbeitern in das Prozessmanagement NH 90(AP3) • Unterstützung im DVU-Workflow (AP4)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verteidigung & Sicherheit
Der Auftraggeber sucht Unterstützung bei der Gerätebearbeitung und Materialverwaltung (MatV-ER) für die Bundeswehr, insbesondere im Bereich Prozessmanagement und Systemadministration für NH 90-Hubschrauber.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Preis in € (netto)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
A.1 Vorlage eines Auszuges aus dem Handelsregister (oder vergleichbar). Nachweisführung: Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs des Bewerbers sowie etwaiger von diesem ein-gesetzten Unterauftragnehmer. Der Handelsregisterauszug darf nicht älter als ein Jahr sein (gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge).
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
B.1 Das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung und/oder Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von mind. 1.000.000 EUR pro Jahr für Personen-, Sach-, Vermögensfolge- sowie Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder eine rechtsverbindliche Zusage zum Abschluss einer solchen Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Nachweisführung: Vorlage einer Eigenerklärung, aus der sich ergibt, dass die Versicherung bereits besteht oder bis zur Auftragserteilung abgeschlossen wird. Vorlage einer Eigenerklärung, dass diese Versicherung während des gesamten Auftragszeitraums bestehen wird. Falls aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann: Vorlage einer Eigenerklärung des Auftragnehmers, dass dieser im Schadensfall selbst für Personen-, (echte und unechte) Vermögens- und Sachschäden aufkommt. B.2 Nachweis eines Gesamtjahresumsatzes i.H. von mindestens 1,5 Mio. EUR netto innerhalb der letzten 3 Jahre. Soweit eine Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlussberichtes besteht: Vorlage der Jahresabschlussberichte des Auftragnehmers der letzten drei Jahre, aus denen sich ergibt, dass der Auftragnehmer über einen Gesamtjahresumsatz i.H. von mindestens 1,5 Mio. EUR exkl. USt verfügt. Andernfalls genügt eine entsprechende Eigenerklärung.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
C.2 Das eingesetzte Personal des AN muss über Erfahrungen im Bereich der Zusammenarbeit mit Streitkräften und damit einhergehende Vertrautheit mit den Prozessen des Nutzungsmanagements von fliegenden Waffensystemen im Bereich der Bundeswehr verfügen. Zudem muss das Personal über Kenntnisse der technischen Besonderheiten von militärischen Luftfahrzeugen, im besonderen NH90 verfügen. Ergänzend sind Kenntnisse zur Aufbau- und Ablauforganisation der Bundeswehr im Bereich des technisch-logistischen Managements notwendig. Nachweisführung: Angabe von mindestens einem Referenzprojekt, bei dem das vom AN eingesetzte Personal im Bereich des technisch-logistischen Managements für Drehflügler im militärischen Bereich eingesetzt wurde. Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen: • Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers, • Kurze Darstellung der (Teil-) Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt bzw. -auftrag und ggf. dessen Einbindung in das Gesamtprojekt. Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre bearbeitet worden sein. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Betrachtung des Alters der Referenzen ist das Datum des Eingangs des Teilnahmeantrags, mit denen die Referenzen durch den Bewerber vorgelegt werden. Die personenbezogenen Daten können im Rahmen des Teilnahmeantrags anonymisiert werden. C.3 Das eingesetzte Personal muss über Erfahrungen in der Prüfung auf Verwendbarkeit von Wehrmaterial nach Beanstandungsmeldungen bei fliegenden Waffensystemen verfügen. Nachweisführung: Angabe von mindestens einem Referenzprojekt, bei dem der Änderungsdienst nach Beanstandungsmeldungen durchgeführt wurde. Hierbei müssen alle Fachdisziplinen (Prüfung auf Verwendbarkeit von Wehrmaterial nach Beanstandungsmeldungen, Änderungsdienst am IETD-System nach Beanstandungsmeldungen, Einarbeitung von Änderungen in die beschreibende Dokumentation, Plausibilitätsprüfung) gemäß LB erfüllt sein. Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen: • Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers, • Kurze Darstellung der (Teil-) Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt bzw. -auftrag und ggf. dessen Einbindung in das Gesamtprojekt. Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre bearbeitet worden sein. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Betrachtung des Alters der Referenzen ist das Datum des Eingangs des Teilnahmeantrags, mit denen die Referenzen durch den Bewerber vorgelegt werden. Die personenbezogenen Daten können im Rahmen des Teilnahmeantrags anonymisiert werden. C.4 Das eingesetzte Personal muss über Erfahrungen im Umgang mit Arbeiten mit der Interaktiven Elektronischen Technischen Dokumentation (IETD) verfügen. Nachweisführung: Angabe von mindestens einem Referenzprojekt, bei dem Erfahrungen im Umgang mit der IETD gesammelt wurden. Hierbei müssen alle Fachdisziplinen (Änderungsdienst am IETD-System nach Beanstandungsmeldungen, Einarbeitung von Änderungen in die beschreibende Dokumentation) gemäß LB erfüllt sein. Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen: • Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers, • Kurze Darstellung der (Teil-) Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt bzw. -auftrag und ggf. dessen Einbindung in das Gesamtprojekt. Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre bearbeitet worden sein. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Betrachtung des Alters der Referenzen ist das Datum des Eingangs des Teilnahmeantrags, mit denen die Referenzen durch den Bewerber vorgelegt werden. Die personenbezogenen Daten können im Rahmen des Teilnahmeantrags anonymisiert werden.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
C.1 Die unterstützenden Fachkräfte des AN müssen folgende Anforderungen erfüllen: Berufsabschluss Fluggerätemechaniker (Meister). Nachweisführung: Vorlage entsprechender Nachweise, (Arbeits-) Zeugnisse und Zertifikate, aus denen hervorgeht, dass die o.a. Qualifikationen erfüllt sind. Alle vom Bewerber für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter müssen eine Kopie des Abschlusszeugnisses vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die jeweilige Person einen Bildungsabschluss in der o.a. Fachrichtung erworben hat. Die personenbezogenen Daten können im Rahmen des Teilnahmeantrags anonymisiert werden. C.5 Das bereitgestellte Personal muss fließend Deutsch in Wort und Schrift beherrschen. Nachweisführung: Vorlage eines Sprachzertifikats über deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Einstufung GER mindestens auf dem Niveau C2 für jeden vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter. Alternativ sind die deutschen Sprachkenntnisse wie folgt nachzuweisen: • Abgabe einer Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass die jeweilige Person Deutsch als Muttersprache spricht, oder • Vorlage einer Kopie des Abschlusszeugnisses, dass die Person einen Bildungsabschluss in einem Land mit deutschsprachigem Bildungssystem erworben hat, oder • Vorlage einer Meldebestätigung, dass die jeweilige Person aktuell seit mindestens 3 Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland, Österreich oder in einem anderen im Schwerpunkt deutschsprachigen Staat hat, mit gleichzeitiger beruflicher Nutzung der deutschen Sprache. Sofern in der Rechtsordnung des jeweiligen Staates keine Meldebestätigung oder ein gesetzlicher Nachweis eines gewöhnlichen Aufenthalts existiert, genügt eine Eigenerklärung. • Alternativ: Vorlage eines Arbeitsvertrags bzw. einer Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die jeweilige Person eine mindestens 3-jährige Mitarbeit in einem schwerpunktmäßig deutschsprachigen Projekt innerhalb der letzten 5 Jahre vorweisen kann. Schwerpunktmäßig deutschsprachig sind alle Projekte, in denen mindestens die mündliche Kommunikation während der Projektarbeit in deutscher Sprache erfolgte. Die personenbezogenen Daten können im Rahmen des Teilnahmeantrags anonymisiert werden. C.6 Das bereitgestellte Personal muss fließend Englisch (insbesondere technisches Englisch) in Wort und Schrift beherrschen. Nachweisführung: Vorlage eines Sprachzertifikats über englische Sprachkenntnisse gemäß der Einstufung des "Gemeinsamen Europäische Referenzrahmens für Sprachen" (GER) mindestens auf dem Niveau B1 für jeden vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter. Alternativ sind die englischen Sprachkenntnisse wie folgt nachzuweisen: • Abgabe einer Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass die jeweilige Person Englisch als Muttersprache spricht, oder • Vorlage einer Kopie des Abschlusszeugnisses, dass die Person einen Bildungsabschluss in einem Land mit englischsprachigem Bildungssystem erworben hat, oder • Vorlage einer Meldebestätigung, dass die jeweilige Person aktuell seit mindestens 3 Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in den USA, in UK oder in einem anderen im Schwerpunkt englischsprachigen Staat hat, mit gleichzeitiger beruflicher Nutzung der englischen Sprache. Sieht die Rechtsordnung des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts keine Nachweise des gewöhnlichen Aufenthaltsortes vor, genügt eine Eigenerklärung. • Alternativ: Vorlage eines Arbeitsvertrags bzw. einer Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die jeweilige Person eine mindestens 3-jährige Mitarbeit in einem schwerpunktmäßig englischsprachigen Projekt innerhalb der letzten 5 Jahre vorweisen kann. Schwerpunktmäßig englischsprachig sind alle Projekte, bei denen die Dokumentation im Rahmen des Projekts in englischer Sprache erfolgte. Die personenbezogenen Daten können im Rahmen des Teilnahmeantrags anonymisiert werden.
Sicherheit & Versorgung
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Informationssicherheit / Geheimschutz
C.8 Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers muss vorausschauend qualifiziert i.S.v. § 9 SÜG sicherheitsüberprüft oder zur Durchführung der SÜ 2 bereit sein. Nachweisführung: Vorlage eines Bescheids über SÜ 2 (mind. erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 SÜG) für jede mit der Leistungserbringung betraute Person des Auftragnehmers. Die Sicherheitsüberprüfung muss bei Vertragsschluss vorliegen. Bei nach Vertragsschluss hinzukommendem Personal ist der Nachweis bis zum Beginn seines Einsatzes nachzuweisen. Diese Anforderung gilt auch für etwaige vom Auftragnehmer eingesetzte Unterauftragnehmer und deren Personal.
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Sicherheitsanforderungen im Verfahren
C.7 Bereitschaft, für die elektronische Kommunikation auf Aufforderung des Auftraggebers ein Verschlüsselungsprogramm zu nutzen. Nachweisführung: Formlose Eigenerklärung D.1 Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB. Nachweisführung: Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 031. D.2 Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB. Nachweisführung: Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 032.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 138 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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