AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.05.2026 03:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ca2a2ef0-64c5-4ebc-9a16-8989543e1549/

Offenes Vergabeverfahren zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen betreffend die förmliche Zustellung (PZA/ePZA) für die Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalts sowie das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Notice-ID: ca2a2ef0-64c5-4ebc-9a16-8989543e1549 · Procedure-ID: cab47aa4-16cc-4e20-9f3c-bba3dbc096ad

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg, Magdeburg
Veröffentlicht
08.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64121100 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Auftragsvolumen (Rahmen)
6.338.932 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen (PZA/ePZA) gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt und des Gemeinsamen Mahngerichts der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie für das Druckzentrum Dataport in Altenholz. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unabhängig von der anfallenden Menge, zu den vereinbarten Bedingungen zu leisten.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2025
Ende
30.11.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren noch offen
Vertragsabschluss
19.09.2025
Zuschlagsentscheidung
19.09.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).