AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/ca2abbc4-17eb-47f0-945b-6ce624665903) · Abgerufen am 27.10.2026 16:44 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ca2abbc4-17eb-47f0-945b-6ce624665903/

24 E 099 - Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen 1. Januar 2025 - 31. Dezember 2026 - 4 Lose

Notice-ID: ca2abbc4-17eb-47f0-945b-6ce624665903 · Procedure-ID: 2d530423-113c-4c2d-be91-6cd300106df0

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Regensburg, Regensburg
Veröffentlicht
20.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64112000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Auftragsvolumen (Rahmen)
846.591 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvereinbarung für Postdienstleistungen der Stadt Regensburg in 4 Losen: Los 1: Abholung und Zustellung von Briefsendungen für die Leitregion: 93; Los 2: Abholung und Zustellung von Briefsendungen für die Leitregionen: 00 bis 92, 94 bis 99 und Ausland; Los 3: Werbesendungen und Serienbriefe ohne werblichen Inhalt; Los 4: Abholung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen (PZA)

Lose

4 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
City Mail Regensburg GmbH · Deutsche Post AG
Vertragsabschluss
19.12.2024
Zuschlagsentscheidung
10.12.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).