AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/ca3b8fd7-2344-4a51-aaab-ba077492a089) · Abgerufen am 03.11.2026 13:35 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ca3b8fd7-2344-4a51-aaab-ba077492a089/

2024-1003981_Flughafen München_Unterhaltsreinigung T2, Satellit und Gepäckförderanlagen

Notice-ID: ca3b8fd7-2344-4a51-aaab-ba077492a089 · Procedure-ID: c7bca6b9-a83e-4b7d-8553-aba0817adfa7

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Stammdaten

Auftraggeber
Flughafen München GmbH u. Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG, München
Veröffentlicht
06.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Leistungen der Unterhaltsreinigung (Gebäudereinigung, Glasreinigung, Fassaden-reinigung, Anlagenreinigung, Industriereinigung), sowie die Abfall-entsorgung am Flughafen München in den Bereichen Terminal 2, Satellit und Gepäckförderanlagen im Terminal 1 und 2:

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.03.2031
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Dorfner GmbH & Co.KG - Vertrieb Süd Facility Management · WEISS Dienstleistungen GmbH
Vertragsabschluss
02.07.2025
Zuschlagsentscheidung
16.06.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).