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Errichtung einer 8-zügigen KiTa für die Gemeinde Eiweiler als Modulbau
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Beschreibung
Die Gemeinde Eiweiler beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte. Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung einer Einrichtung mit insgesamt acht Gruppen, unterteilt in vier Ü3- und vier U3-Gruppen. Ziel ist die Schaffung moderner, kindgerechter und funktionaler Räumlichkeiten unter Berücksichtigung pädagogischer und energetischer Anforderungen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Errichtung einer 8-zügigen Kindertagesstätte (Modulbau) in Eiweiler.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 30 %. Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als eine Verhandlungsrunde durchzuführen. In diesem Falle bezieht sich die Bepunktung auf die letzte der mit dem jeweiligen Bieter durchgeführten Verhandlungsrunde. nach WichtigkeitQualität
Bei dem Kriterium „Qualität“ kommt es dem Auftraggeber auf die Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung an. Diese bewertet der Auftraggeber anhand einer Darstellung des Bieters. Die Darstellung kann in Textform und/oder grafisch (möglichst max. insgesamt 10 DIN A4 Seiten) erfolgen. Folgende Punkte müssen darin behandelt werden: Eine 8- zügige Kindertagesstätte soll neu errichtet werden. Schildern Sie die von Ihnen beabsichtige Projektrealisierung unter Berücksichtigung des aufgeführten Textes in Ziffer 1. und nehmen Sie bitte unter anderem Stellung zu folgenden Punkten: a) Darstellung des vorgesehenen Projektmanagements und des zeitlichen Ablaufs im Hinblick auf die Umsetzung des Projekts; b) Darstellung der Vereinbarkeit von Umweltverträglichkeit, Umweltschutz, Energieeffizienz und Ressourcenschonung; insbesondere auch Darstellung bezüglich c) Reaktionszeit des Auftragnehmers auf Anforderung des Auftraggebers während der Baumaßnahme; d) Darstellung der Kommunikation und Kommunikationswege in der Planungsphase und während der Bauphase (Baubesprechungen, Jour-Fix-Termine mit den beteiligten Büros); e) Anwesenheit der Projektleiter auf der Baustelle. Es wird keine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verlangt. Eine Vergütung für die Bearbeitung der o.g. Punkte erfolgt nicht. Die schriftliche Darstellung muss durch den Bieter in der Verhandlungsrunde mündlich präsentiert und erläutert werden. Das 1. Zuschlagskriterium „Qualität“ wird nach dem deutschen Schulnotensystem benotet. Die erreichte Punktzahl wird mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 30 % multipliziert. Die Benotung erfolgt in der Gesamtschau der oben aufgeführten Punkte a) bis e).
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Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 20 %. Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als eine Verhandlungsrunde durchzuführen. In diesem Falle bezieht sich die Bepunktung auf die letzte der mit dem jeweiligen Bieter durchgeführten Verhandlungsrunde. nach WichtigkeitQualität
Das Kriterium „Teamwertung“ betrifft die auftragsbezogene Teambesetzung des Bieters. Diese bewertet der Auftraggeber a) inhaltlich anhand einer schriftlichen Darstellung der Zusammensetzung des Teams, und anhand der b) nachgewiesenen Erfahrung der Teammitglieder sowie deren berufliche Werdegänge. Die schriftliche Darstellung muss durch den Bieter in der Verhandlungsrunde mündlich präsentiert und erläutert werden. Das 2. Zuschlagskriterium „Teamwertung“ wird nach dem deutschen Schulnotensystem benotet. Die erreichte Punktzahl wird mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 20 % multipliziert. Die Benotung erfolgt in der Gesamtschau der oben aufgeführten Punkte a) und b). Die Bewertung der Zuschlagskriterien 1 und 2 erfolgt durch das für dieses Vergabeverfahren eingesetzte Gremium. Dieses besteht aus Mitarbeitern der Verwaltung. Jede dieser Personen ist sachkundig und bewertet die Angebote eigenständig und unabhängig und ist insoweit nicht weisungsgebunden. Zur Anwendung kommt dabei das nachfolgend erläuterte Schulnoten- und Punktesystem der gymnasialen Oberstufe. Jedes Mitglied des Gremiums vergibt für das Kriterium „Qualität“ und „Teamwertung“ für jeden Bieter eine Einzelbewertung nach dem genannten Schulnoten- und Punktesystem (Note = Punktzahl vom 1 bis 15). Jedes der inhaltlich geforderten Unterkriterien ( a) – e) bzw. a) und b)) wird von jedem Wertungsmitglied einzeln und separat anhand der Schulnotenskala (0–15 Punkte) bewertet. Die durch die Mitglieder des Gremiums vergebenen Punkte je Bieter werden addiert und an-schließend durch Zahl der Mitglieder des Gremiums dividiert, also arithmetisch gemittelt. Dies ergibt je Bieter für diese Kriterien einen (arithmetisch gemittelten) Punktewert. Dieser Punktewert wird sodann gemäß dem bekannt gemachten prozentualen Gewichtungsfaktor multipliziert (Beispiel: Beträgt der gemittelte Punktewert zehn Punkte und der Gewichtungsfaktor 50 %, ergibt die Multiplikation also fünf Punkte). Daraus ergibt sich die erreichte Punktzahl des betreffenden Bieters im Kriterium „Qualität“ (im genannten Beispiel also fünf Punkte). Diese finale Bewertung wird mit dem festgelegten Gewichtungsfaktor multipliziert und ergibt somit die gewichtete Punktzahl des Zuschlagskriteriums.
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Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 50 %. Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als eine Verhandlungsrunde durchzuführen. In diesem Falle bezieht sich die Bepunktung auf die letzte der mit dem jeweiligen Bieter durchgeführten Verhandlungsrunde. nach WichtigkeitPreis
Die Bieter werden zur Abgabe eines Preises aufgefordert. Der angebotene Preis wird wie folgt in Punkte umgerechnet: • Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme erhält 15 Punkte. Mit 0 Punkten wird der doppelte Angebotswert der niedrigsten Angebotssumme angesetzt. • Die zwischen diesen beiden Werten (Minimalwert und Maximalwert) liegenden Angebote werden nach ihrem jeweiligen Abstand zu dem Minimalwert und Maximalwert interpoliert. • Die Interpolation erfolgt nach folgender Rechenformel: Formel: y = 15 - (15 / (x3 - x1)) * (x2-x1) x1 = niedrigster Preis x2 = angegebener Preis x3 = doppelte des niedrigsten Preises y = erreichte Punkte Die so ermittelte Punktzahl stellt die erreichte Punktzahl des 3. Zuschlagskriteriums „Preis“ dar und wird mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 50 % multipliziert. Die Summe der gewichteten Punktzahlen aller Kriterien (gewichtete Gesamtpunktzahl) bestimmt die Rangfolge (Ranking) der Angebote. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erteilt. Die Summe der Gewichtungsfaktoren beträgt dabei (30 % + 20 % + 50 % =) 100 %, die erreichbare (gewichtete) Gesamtpunktzahl (15 x 0,3 + 15 x 0,2 + 15 x 0,5 =) 15. Der Vergabeausschuss erstellt auf dieser Grundlage eine Empfehlung an den Gemeinderat. Die finale Zuschlagsentscheidung trifft der Gemeinderat in eigener Zuständigkeit unter Beachtung der vergabe- und kommunalrechtlichen Vorgaben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 11.08.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 15.07.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 151 Tage nach Fristende
Auftragnehmer KLEUSBERG GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 14.538 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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