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FE 77.0702/2024/ - "Fußverkehrsnetze für nachhaltige Mobilität und attraktive öffentliche (Straßen-) Räume
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen · Bergisch Gladbach · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Technische Universität Dresden Großunternehmen
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Forschungsprojekt zur Entwicklung von Methoden für Fußverkehrsnetze.
- Ziel ist die Erarbeitung einer übertragbaren Methode für das Bundesgebiet.
- Berücksichtigung verschiedener Raumtypen und planerischer Ansätze.
- Auftragsart ist Dienstleistung, Verfahrensart offen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
FE 77.0702/2024/ "Fußverkehrsnetze für nachhaltige Mobilität und attraktive öffentliche (Straßen-) Räume" Die hohe Bedeutung des Fußverkehrs erfährt zunehmende Anerkennung. Dies gilt sowohl für Wege, die ausschließlich zu Fuß zurückgelegt werden als auch für intermodale Wege, vor allem in Kombination mit dem ÖPNV. Der Schnittstelle von Fußverkehr und ÖPNV kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu. In der Planungspraxis spiegelt sich diese bei der Gestaltung von Straßenräumen oftmals nur unzureichend wider, wenn beispielsweise auch in Bereichen mit erhöhten Fußverkehrsaufkommen und städtebaulicher Bedeutung für den Fußverkehr lediglich Flächen mit Mindestmaß zugewiesen werden. Eine systematische Klassifizierung von Fußverkehrsnetzen analog zu den Netzen für den Kfz- und Radverkehr könnte die Erfüllung der Anforderungen des Fußverkehrs an Bewegung und Aufenthalt für konkrete Straßenplanungen unterstützen, wird aber bisher kaum durchgeführt. Ziel dieses Forschungsprojekts ist es, Methoden zur Identifizierung und Weiterentwicklung von Fußverkehrsnetzen darzustellen und zu diskutieren. Auf dieser Grundlage ist eine ausgewählte Methode für einen übertragbaren Einsatz im Bundesgebiet auszuarbeiten. Es hat eine Systematisierung und eine breite Darstellung der verschiedenen Ansätze sowohl der Netzentwicklung bzw. -hierarchisierung wie auch der dazu benötigten Methoden zu erfolgen. Dies ist für verschiedene Raumtypen, von kleinen Orten bis hin zu Großstädten zu betrachten. Hierbei sind planerische Ansätze, beispielsweise nach EFA bzw. auch technische Methoden wie GIS-unterstütze Ansätze (z. B. Fußverkehrsentwicklungsplan in Leipzig) zu betrachten. Auch Ansätze aus dem Ausland sind zu berücksichtigen.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 50 %
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
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Preis 50 %
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Auftrag wurde zugeschlagen · 79 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Technische Universität Dresden1 Veröffentlichung
- 02.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 779 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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