AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYUDGAV/documents) · Abgerufen am 09.10.2026 22:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ca6f5f28-bb98-40f4-888e-fff578eac2fa/

Lieferung eines Gerätewagen Logistik für den Katastrophenschutz (GW-L KatS)

Notice-ID: ca6f5f28-bb98-40f4-888e-fff578eac2fa · Procedure-ID: ca569b8e-043b-49ed-b0c9-7e9a130e7eb5

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Stammdaten

Auftraggeber
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim
Veröffentlicht
04.10.2026
Frist (Submission)
03.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausgeschrieben wird die Lieferleistung eines hochgeländegängigen Gerätewagen Logistik auf einem kompakten, allradgetriebenem LkW-Fahrgestell gemäß den Bestimmungen des Leistungsverzeichnis. Einzelne in dem Leistungsverzeichnis aufgeführte Positionen sind aus Gründen der technischen Kompatibilität und Systemintegration produktscharf ausgeschrieben. Dies betrifft Komponenten, die zwingend mit bestehender technischer Infrastruktur, Software oder Leitstellentechnik harmonieren müssen. Eine Abweichung von den genannten Produkten ist nicht zulässig, da sie die Funktionalität, Betriebssicherheit oder Wartbarkeit des Gesamtsystems beeinträchtigen würde.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).