AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 02:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ca744ffe-dfb1-4e22-a2db-a772ea84f734/

Direktvergabe zweier Bündel durch den Kreis Unna an die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH

Notice-ID: ca744ffe-dfb1-4e22-a2db-a772ea84f734 · Procedure-ID: cae46845-10da-4fd6-897e-e667738a7595

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Unna, Unna
Veröffentlicht
24.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
60112000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
ÖPNV-Verordnung (VO 1370/2007)

Beschreibung

Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (Betreiber). Die Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 Abs. 2 ÖPNVG NRW. Der vergebene ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste des Kleinen Bündels und des Kleinen AST-Bündels gemäß Nahverkehrsplan 2024 des Kreises Unna. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen und PKW im Gebiet des Kreises Unna sowie abgehender Linien auf die Gebiete angrenzender Aufgabenträger. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste und Linienbedarfsverkehre. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
25.05.2026
Ende
31.12.2030

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
15.12.2025

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).