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BLB NRW Köln / Hauptgebäude Universität Bonn, Interim-Hörsäle im Koblenzertorflügel, Technische Ausrüstung Anlagengruppe 4, 5, 6
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln · Köln · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
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Umbau und Instandsetzung des Koblenzertorflügels für die Interimsnutzung der Hörsäle. Das Hauptgebäude der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn soll kernsaniert und der universitäre Betrieb gänzlich neu strukturiert werden. Derzeit wird der Gebäudekomplex von der Universitätsverwaltung sowie drei geisteswissenschaftlichen Fakultäten und dazugehörigen Instituten genutzt und beherbergt hauptsächlich Büro- bzw. Mitarbeiterräume, Hörsäle, Seminar- und Versammlungsräume, Bibliotheken, Museumsflächen, eine Aula und die frühklassizistische Schlosskirche. Der zukünftige Flächenbedarf der verschiedenen universitären Nutzungen wird im Hauptgebäude und in zusätzlichen Gebäuden neu verortet und organisiert. Während den Sanierungsmaßnahmen des Hauptgebäudes sind für den fortlaufenden Betrieb der Universität Bonn Interims erforderlich. In der heutigen Form besteht das Hauptgebäude der Universität aus dem vierflügeligen, dreigeschossigen Hauptflügel, dem zweigeschossigen Kaiserplatzflügel, sowie dem Ostflügel. Dieser lässt sich in den zweigeschossigen Stockentorflügel mit Appendix und den daran anschließenden dreigeschossigen Koblenzertorflügel gliedern. Im Koblenzertorflügel sollen die Hörsäle während der Sanierungsmaßnahme als Interim verortet werden. Erbaut wurde der Koblenzertorflügel im 18. Jahrhundert in der Zeit des französischen Barocks. Trotz Zerstörung im 2.Weltkrieg blieben insbesondere Außenwände und die Gewölbedecke im Tor über der Durchfahrt erhalten. Alle Geschossdecken, Treppen, Innenwände und Dächer, sowie Teile der Außenwände wurden in den 1950er Jahren neu errichtet. Die Flächen des Koblenzertorflügels belaufen sich insgesamt auf ca. 10.832 m2 BGF. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Neben den Interim-Hörsälen mit der für die Nutzung erforderlichen Arbeitsräume, Sanitäranlagen, Lagerräume und Teeküchen, sollen auch Räumlichkeiten für das Universitätsmuseum Bonn entstehen. Darüber hinaus ist der Einbau von zwei Personenaufzugsanlagen vorgeseh
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die technische Ausrüstung, Objektplanung und Tragwerksplanung zur Umgestaltung des Koblenzertorflügels der Universität Bonn in Interim-Hörsäle.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–6 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 11.07.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 12.06.2024 Original-Veröffentlichung
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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