Frist abgelaufen Facility Management & Gebäudetechnik Bürgschaft erforderlich
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Gebäudereinigungsarbeiten

Caritasverband für die Diözese Speyer e.V. · Speyer · Rheinland-Pfalz · Nachgeordnete Behörde

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Beschreibung

In der Förderschule des Caritas Förderzentrums St. Laurentius und Paulus in der Queichheimer Hauptstraße 235 in Landau i.d. Pfalz werden zwei Drittel der derzeit 160 Schüler im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung unterrichtet, d. h. neben dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung besteht auch noch sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich ganzheitliche Entwicklung. Die Förderschule wurde im Jahr 1971 in Massivbauweise als Flachdachgebäude erbaut. 1990 wurde ein komplettes Walmdach aufgesetzt. Der Dachraum ist ungenutzt. Seither haben sich die (sonder-) pädagogischen Anforderungen an das Schulgebäude und die Einrichtung weitreichend verändert. Da beim Bau der Schule, damals für ca. 120 Schülerinnen und Schüler geplant, die heute gültigen pädagogischen Konzepte nicht berücksichtigt werden konnten und in den vergangenen Jahren keine größeren Maßnahmen durchgeführt wurden, befindet sich die Schule nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Somit werden die Durchführungen umfassender Baumaßnahmen am bestehenden Schulgebäude geplant. In den vergangenen Jahren wurden lediglich umfassende Brandschutzmaßnahmen sowie die Sanierung des Trinkwasseranlage des Gesamteinrichtung durchgeführt. Die Maßnahmen dieser Sanierung sind wie folgt geplant: Grundlegende Sanierungsmaßnahmen in Klassenräumen, Therapieräumen, Büros und Fluren Einbau einer Lüftungsanlage inklusive Einbau von Klimatisierungsgeräten Erneuerung von elektrischen Leitungsführungen Sanierung des Schwimmbades mit Umkleiden Sanierung der Aula und WC-Anlagen Sanierung der Pflegebäder, WC-Anlagen Umbau der Lehrküche Herstellung eines barrierefreien Pausenhofes Die Gebäudeteile, welche Gegenstand dieser Maßnahme sind, beinhalten folgende Nutzungen: Bauteil P: - UG (Teilunterkellerung): Schwimmbadbecken – Schwimmbadtechnik - EG: Schwimmbad mit zugehörigen Umkleiden, Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, kleinere Sanitärbereiche - OG: Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, großer Sanitärbereich für die Schüler*innen

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Facility Management & Gebäudetechnik

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auftragsgegenstand sind umfassende Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an einem Schulgebäude in Landau i.d. Pfalz.
  • Die Arbeiten sind in drei Bauabschnitte unterteilt und umfassen unter anderem die Sanierung von Bädern, den Einbau von Lüftungs- und Klimaanlagen sowie die Erneuerung von Elektroinstallationen.
  • Besondere Anforderungen bestehen an die Sanierung des Schwimmbades und die Herstellung eines barrierefreien Pausenhofs.
  • Die Bauabschnitte sind zeitlich gestaffelt und erstrecken sich von Oktober 2025 bis Juli 2028.
  • Umfangreiche Erfahrung in der Gebäudesanierung und Nachweise hierfür werden voraussichtlich erforderlich sein.

Es werden umfassende Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an einem Schulgebäude durchgeführt, einschließlich der Erneuerung von Lüftungs- und Klimaanlagen, der Sanierung von Bädern und der Herstellung eines barrierefreien Pausenhofs.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grenzüberschreitendes Recht

CrossBorderLaw

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Gebäudereinigungsarbeiten
  • Preis nach Wichtigkeit

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Zur Beurteilung der Eignung des Bieters ist der Nachweis seiner rechtlichen Eigenschaft und seiner ordnungsgemäßen Eintragung in einem relevanten Register erforderlich. Der Nachweis kann außerdem alternativ oder ergänzend durch eine gültige, europaweit anerkannte Präqualifikation geführt werden, sofern darin die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ausgewiesen sind. Anerkannte Nachweisformen sind insbesondere • Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (PQ-VOB) gemäß § 6b VOB/A • Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen • EU-Portal e-Certis mit ESPD / ESPD² • EU-weit etablierte Lieferantennetzwerke wie Achilles BuildingConfidence Der Bieter muss nachweisen, dass er gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er niedergelassen ist, ordnungsgemäß in einem relevanten Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Datenbank eingetragen ist. Für Bieter mit Sitz in Deutschland • Nachweis der Eintragung in das Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts oder in die Handwerksrolle, je nach Rechtsform und Art der Leistung Für Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-/GPA-Staat • Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Berufs- oder Handelsregister oder eine vergleichbare Datenbank ihres Heimatlandes • Nachweis der vergleichbaren Berechtigung zur aus Baureinigungsarbeiten nach den dortigen Vorschriften Der Nachweis über die Eintragung kann vorläufig durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, vom Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, einen aktuellen Registerauszug oder Datenbanknachweis anzufordern; dieser sollte zum Zeitpunkt der Vorlage in der Regel nicht älter als sechs Monate sein.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur Abdeckung von Haftungsrisiken aus Baureinigungsarbeiten ist der Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich. Der Nachweis kann alternativ oder ergänzend durch eine gültige, europaweit anerkannte Präqualifikation geführt werden, sofern darin die geforderten Versicherungssummen ausgewiesen sind. Anerkannte Präqualifikationssysteme sind insbesondere • amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (PQ-VOB) gemäß § 6b VOB/A • amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen • EU-Portal e-Certis mit ESPD / ESPD² • EU-weit etablierte Lieferantennetzwerke wie Achilles BuildingConfidence Der Bieter muss das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen, die die spezifischen Risiken aus Baureinigungsarbeiten abdeckt. Die Mindestdeckungssummen je Schadensfall sind: • 5 000 000 EUR für Personenschäden • 5 000 000 EUR für Sachschäden •  500 000 EUR für reine Vermögensschäden Die Jahreshöchstleistung muss mindestens das Zweifache dieser Deckungssummen betragen. Der Versicherungsschutz ist über die gesamte Dauer der Bauausführung aufrechtzuerhalten. Der Nachweis kann vorläufig durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erbracht werden. Die Vergabestelle kann eine qualifizierte Versicherungsbestätigung des Versicherers verlangen, aus der Deckungssummen, Jahreshöchstleistung und Laufzeit hervorgehe

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Solche Anforderungen kommen wieder

Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Bieter und Bewerber haben die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens durch die Einlegung von Rechtsbehelfen überprüfen zu lassen, sofern sie der Ansicht sind, durch eine Verletzung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die maßgeblichen Bestimmungen hierfür finden sich im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). 1. Rügeobliegenheit (§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB): Ein Antrag auf Nachprüfung ist nur zulässig, soweit der Bieter oder Bewerber den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften zuvor gegenüber der Vergabestelle gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin für den Eingang der Bewerbungen oder Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin für den Eingang der Angebote oder der Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst während des Vergabeverfahrens erkennbar werden, sind unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Vorabinformation (§ 134 GWB) ist, sofern er vom Bieter oder Bewerber erkannt wurde, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der entsprechenden Mitteilung des Auftraggebers nach § 134 Absatz 1 GWB gegenüber der Vergabestelle zu rügen. 2. Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer (§ 160 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 GWB): Ist der Auftraggeber der Rüge eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften nicht abgeholfen, so kann bei der zuständigen Vergabekammer ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit nach Eingang der Rüge bei der Vergabestelle mehr als 10 Tage vergangen sind, ohne dass die Vergabestelle auf die Rüge reagiert hat. Dies bedeutet, dass der Bieter/Bewerber nach einer unbeantworteten Rüge nicht unbegrenzt Zeit hat, sondern nach Ablauf von 10 Tagen die Frist für den Nachprüfungsantrag beginnt. Der Antrag auf Nachprüfung muss innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung der Mitteilung der Vergabestelle an den Bieter oder Bewerber, dass sie der Rüge nicht abhelfen will, bei der Vergabekammer eingehen. 3. Unwirksamkeit des Vertrages (§ 135 GWB): Ein zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossener Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen die Pflicht zur Vorabinformation (§ 134 GWB) verstoßen hat oder den Zuschlag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erteilt hat, obwohl dies nach dem GWB erforderlich gewesen wäre. Die Unwirksamkeit kann im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer oder durch Klage vor den Zivilgerichten festgestellt werden. Die Unwirksamkeit wegen Verstoßes gegen die Vorabinformationspflicht (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB) kann nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über die Vergabe des Auftrags im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (ansonsten verjährt der Anspruch nach sechs Monaten ab Vertragsschluss).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 30.09.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
  2. Wertung

    Angebote werden geprüft

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 5.042 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 218.514 €
Median 519.267 €
Oberes Quartil 1.550.306 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

📎

Vergabeunterlagen

Beim Original-Portal — die Angebotsfrist ist abgelaufen, die Unterlagen sind dort ggf. nicht mehr hinterlegt.

Stammdaten
Angebotsfrist 30.09.2026, 12:30 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer Cari-13/26-Reinigung
Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Standort Speyer, Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht 28.08.2026
CPV-Code 90911200
Abwasser, Abfall und Umwelt (Was ist das?)
Erfüllungsort Landau in der Pfalz
Laufzeit 12.10.2026 – 20.10.2028
Bindefrist (?) 90 Tage
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Vergabeberatung
sbp Rechtsanwälte Becker Petrelli PartmbB · Saarwellingen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 6.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 322.503 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Facility Management & Gebäudetechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 21.030 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 60%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Rheinland-Pfalz
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Caritasverband für die Diözese Speyer e.V.. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 29.08.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Caritasverband für die Diözese Speyer e.V. · Speyer