AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E36333678) · Abgerufen am 06.09.2026 13:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ca9419f2-292c-435f-9e88-27fb7f111e8a/

Neubau Kita im Ellenfeld Bad Kreuznach_Technische Ausrüstung ELT gem. §55 HOAI 2021

Notice-ID: ca9419f2-292c-435f-9e88-27fb7f111e8a · Procedure-ID: 2951b0ac-9a13-40df-b9e6-8febc6cbbf6f

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Bad Kreuznach
Veröffentlicht
30.08.2026
Frist (Submission)
29.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Verhandlungsverfahren wird mit Teilnahmewettbewerb gemäß §14 Abs. 3 Nr. 2 VgV durchgeführt. Die Vergabe erfolgt stufenweise für das Leistungsbild Technische Ausrüstung ELT gem. § 55 HOAI 2021 in der aktuell gültigen Fassung. Auf die Beauftragung in Leistungsstufen wird hingewiesen: Die Beauftragung der gesamten Leistungsphasen 1 bis 9 soll aus fördertechnischen Gründen stufenweise und auf Abruf erfolgen. Die Planungsleistungen umfassen alle erforderlichen Leistungen für die durchzuführende Maßnahme nach Maßgabe der vorliegenden Aufgaben- und Leistungsbeschreibung (in Anlehnung an Grundlage HOAI 2021) die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung so-wie sonstiger erforderlicher Leistungen notwendig sind. Die o.g. Leistungen sind Basis des anzubietenden Honorars nach Maßgabe der vorliegenden Leistungsbeschreibung. Die in den o.g. Leistungsbildern aufgeführten Grundleistungen und ggf. notwendige besondere und projektspezifische Leistungen nehmen ausdrücklich Bezug auf die HOAI in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung. Die darüber hinaus ggf. aufgeführten besondere Leistungen sowie projekt-spezifische Leistungen sind spezifisch formulierte Leistungen gemäß den Anforderungen der Aufgabenstellung und in der Leistungsbeschreibung Teil B formuliert. Angeboten werden sollen im vorliegenden Verfahren zunächst die Leistungen gem. Leistungsbeschreibung Teil B. Zum jetzigen Projektstand wird seitens der Auftraggeberin nur die Notwendigkeit der dort aufgeführten besonderen oder projektspezifischen Leistungen in Bezug auf das Leistungsbild gesehen. Sollte sich die Notwendigkeit der Erbringung von weiteren besonderen oder projektspezifischen Leistungen ergeben so werden diese ggf. nachträglich auf Basis der angebotenen Stundensätze oder im Einvernehmen pauschal ergänzend beauftragt. Mit Abgabe eines Angebotes stimmen die Bieter diesem Vorgehen zu und verpflichten sich zur Erbringung notwendiger besonderer und projektspezifischer Leistungen auf dieser Grundlage. Die Honorarangebote sind durch die Bieter unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Honorarformblätter zu erstellen. Die dort enthaltenen Angaben sind verbindlich. Reduktionen im prozentualen Ansatz der einzelnen Leistungsphasen werden im Sinne eines Nachlasses gewertet. Der Angebotspreis sowie die Parameter sind verbindlich. Eine Einschränkung des Leistungsbildes durch ggf. ergänzende Schreiben o.ä. ist nicht zulässig. Mit Angebotsabgabe wird das Leistungsbild vollumfänglich anerkannt. (Sofern sich Unklarheiten oder Fragestellungen aus den vorliegenden Unterlagen ergeben sind diese dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen)

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).