VBL - Jahresabschlussprüfung
VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder · Karlsruhe · Baden-Württemberg
Beschreibung
Die VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (im Folgenden VBL) beabsichtigt, die Beschaffung von Jahresabschlussprüfungsleistungen für die Jahre 2026 - 2030. Die Beauftragung erfolgt für die jeweils zu prüfenden Jahre getrennt, und jeweils erst nachdem der Verwaltungsrat der VBL die von der Vergabestelle beabsichtigte Zuschlagserteilung bzw. weitere Beauftragung einer Jahresabschlussprüfung mittels Beschlusses bestätigt. Danach wird diese Entscheidung der Aufsichtsbehörde der VBL. (BaFin) mitgeteilt, welche dann für zwei Monate die Möglichkeit hat, diesem Beschluss zu widersprechen. Erst und ausschließlich dann, wenn innerhalb des der Aufsichtsbehörde zustehenden Zeitraums kein Widerspruch eingelegt worden ist, kann der Zuschlag erteilt werden. Das heißt, dass mit Zuschlagserteilung allein der Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2026 beauftragt wird. Für jedes folgende Jahr (2027, 2028, 2029 und 2030) bedarf es des oben dargestellten Prozesses und einer jeweils gesonderten Beauftragung des Auftragnehmers durch die VBL. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung für die Jahresabschlussprüfung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und/oder 2030 besteht nicht .
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Die VBL sucht Dienstleistungen zur Jahresabschlussprüfung für die Jahre 2026-2030.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll (max. 5), wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der eingereichten Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Ein Austausch benannter Referenzen ist nicht möglich. Erstes maßgebendes Kriterium ist die Anzahl der eingereichten Referenzen über vergleichbare Leistungen, die die an die Referenzen gestellten Mindestanforderungen erfüllen. Es werden diejenigen fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die meisten Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen erfüllen, eingereicht haben. HIerbei werden je Bewerber/Bewerbergemeinschaft max. 10 Referenzen berücksichtigt. Diejenigen 5 Bewerber, die nach dieser Maßgabe die meisten, jedoch maximal 10 Referenzen vorweisen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten hierbei mehrere Bewerber/Bewerbergemeinschaften über identisch viele solcher Referenzen verfügen, ist auf der zweiten Stufe mit Blick auf diese Bewerber/Bewerbergemeinschaften der gesamte Netto-Umsatz, der der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit den eingereichten Referenzprojekten gemacht hat, ausschlaggebend. Hierbei wird ebenfalls nur der Umsatz von max. 10 Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen, berücksichtigt. Sollte bei den betreffenden Bewerbern/Bewerbergemeinschaften auch ein identische Umsatz in den max. 10 berücksichtigten Referenzen bestehen, ist sodann der Netto-Gesamtumsatz im Bereich der Jahresabschlussprüfung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Addition ausschlaggebend. Sollte die betreffenden Bewerber/Bewerbergemeinschaften auch hier über einen identischen Gesamtumsatz in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftjahren in Summe verfügen, entscheidet das Los.“
5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 144 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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