AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/ca9c5c14-1f86-45bd-9e59-656b1b54d5b0) · Abgerufen am 10.08.2026 20:34 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ca9c5c14-1f86-45bd-9e59-656b1b54d5b0/

Beschichtung von 5-Euro Ronden für die Ausgabejahre 2026, 2027 und 2028

Notice-ID: ca9c5c14-1f86-45bd-9e59-656b1b54d5b0 · Procedure-ID: 41c99c1e-eea4-4a1b-ae5b-58d2f8360fb7

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesverwaltungsamt, Berlin
Veröffentlicht
05.11.2025
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
75110000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Sonstiges
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) beabsichtigt mit dem Auftragnehmer die Ronden für die 5-Euro Sammlermünzausgaben 2026 ff., vor der Prägung und Kolorierung, zu beschichten. Die Zinn-Nickel- Beschichtung der Ronde hat hierbei die Funktion des Anlaufschutzes der Münze und die Verbesserung der Farbhaftung. Die Beschichtung wird durch Gestellgalvanisieren, einem Verfahren zur galvanischen Metallabscheidung auf Werkstücken, realisiert. Insgesamt sind die Ronden für fünf Münzausgaben der Jahre 2026, 2027 und 2028 zu beschichten. Die Beschichtung ist in zeitlicher Abstimmung mit der Münzstätte unter Einbeziehung des Auftraggebers zu planen.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
05.11.2025
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 15.11.2025 — abgelaufen
Geplanter Auftragnehmer
SURPRO GmbH

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).