AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.05.2026 00:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cabbce36-cde9-4f26-aa3e-2ff0204d5485/

Schulcampus Ost Kornwestheim

Notice-ID: cabbce36-cde9-4f26-aa3e-2ff0204d5485 · Procedure-ID: 7eafc9db-2896-435b-8466-b650bde172ca

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Kornwestheim, Kornwestheim
Veröffentlicht
15.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Kornwestheim plant, den Schulstandort der bestehenden Theodor-Heuss-Realschule zu einem Schulcampus zu erweitern. Aufgaben sind Erweiterungsbauten für eine 2-zügige Grundschule, eine 2-zügige Gemeinschaftsschule sowie für Fachräume der Real- und Gemeinschaftsschule. Darüber hinaus gefordert sind eine Mensa und eine Dreifeld-Sporthalle, einschließlich Planung der Freianlagen. Für die Grundschule soll eine Erweiterungsoption auf drei Züge planerisch bedacht werden. Die Erweiterung wird umgesetzt, wenn dauerhaft mehr als 2,5 Grundschulzüge im Ganztag (auch Mischklassen) für die Grundschule Campus Ost benötigt werden. Der Beginn der Baumaßnahme ist für das zweite Halbjahr 2024 vorgesehen.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.03.2024
Ende
31.12.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).