Integrierte Kommunikations- und Contact-Center-Lösung und SIP-Trunk
KI Gesucht wird eine integrierte Kommunikations- und Contact-Center-Lösung inklusive SIP-Trunk für den Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg.
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn · Enkenbach-Alsenborn · Rheinland-Pfalz · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 01.12.2026, 10:00 Uhr (noch 27 Tage)
Die Konzession umfasst die pachtweise Nutzung der von der MEANS AöR bereitgestellten passiven Infrastruktur für den Betrieb eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes. Der Netzbetreiber übernimmt Errichtung, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung seiner aktiven Technik sowie marktübliche Telekommunikationsdienste, insbesondere Telefonie, Internet und IP-TV, für Privat- und Geschäftskunden. Er gewährleistet Kundenhotline und Störungsbearbeitung sowie effektiven, offenen und diskriminierungsfreien Zugang für interessierte Drittanbieter auf Vorleistungsebene. Die Anforderungen aus den einbezogenen Förderunterlagen und die betriebsbezogenen Nachweis- und Mitwirkungspflichten sind zu beachten. Mindestversorgungsziel sind zuverlässige Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Maßgeblich sind 2.180 Adresspunkte: 966 in Enkenbach-Alsenborn, 830 in Mehlingen, 306 in Sembach und 78 in Neuhemsbach. Bereits anderweitig geförderte Adressen, insbesondere der Weiße-Flecken-Maßnahme, gehören nicht zu den ausschreibungsgegenständlichen Adressen. Die AöR behält sich Änderungen des Adressumfangs im Verfahren nach Maßgabe der Vergabeunterlagen vor. Die von der AöR bereitgestellten PoP sind verpflichtend mitzunutzen, soweit entsprechende Einrichtungen bereitgestellt werden. Eigene abweichende Standorte sind insoweit ausgeschlossen. Ausstattung, Schnittstellen, nutzbare Kapazitäten und Kostentragung richten sich nach der freigegebenen Anlage II.4.5 und dem Netzbetriebs- und Pachtvertrag. Planung und Bau des passiven Netzes einschließlich der passiven Hausanschlüsse erfolgen durch die AöR beziehungsweise deren beauftragte Unternehmen; diese Leistungen sind keine Baupflicht des Konzessionsnehmers. Der Konzessionsnehmer zahlt Pacht nach dem dreistufigen Modell des Preisblatts II.3 und des Vertrags II.5: jährliche Fixpacht für das passive Netz, monatliche Fixpacht je aktivem Privatkunden oberhalb einer Marktdurchdringung von 40 Prozent und monatlic
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Branche: Telekommunikation
Das Wichtigste auf einen Blick
Die MEANS AöR verpachtet die noch zu errichtende passive Netzinfrastruktur im Rahmen der Dunkelgraue-Flecken-Maßnahme (Gigabit-RL 2.0) in den Ortsgemeinden Enkenbach-Alsenborn, Mehlingen, Neuhemsbach und Sembach an einen Netzbetreiber, der ein öffentliches Telekommunikationsnetz betreibt und Telekommunikationsdienste anbietet.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Die Vergabeunterlagen verweisen für den Fall eines Antrags zur Klärung der Vergabekammerzuständigkeit auf § 160 Abs. 3 GWB. Die folgende Darstellung gibt die vorgesehene Rechtsschutzbelehrung wieder; sie entscheidet nicht die Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts. Ein Nachprüfungsantrag ist nach der in den Unterlagen wiedergegebenen Regelung unzulässig, soweit ein erkannter Vergabeverstoß vor Antragstellung nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt wurde; § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Aus der Bekanntmachung erkennbare Verstöße sind spätestens bis zum Ablauf der dort benannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen. Erst aus den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen. Ein Antrag ist ferner unzulässig, wenn seit Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Auf die Kostenpflicht und § 182 GWB wird entsprechend den Unterlagen hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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