AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.05.2026 18:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cadb0dcd-46c0-4fa3-b98a-dc2e6baf3fbd/

Quartiersmanagement im Wohngebiet Südstadt (Hanseviertel)

Notice-ID: cadb0dcd-46c0-4fa3-b98a-dc2e6baf3fbd · Procedure-ID: 508039c5-1176-439d-b893-af13869eabc2

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Stammdaten

Veröffentlicht
03.11.2023
Frist (Submission)
05.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85320000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Soziales & Pflege
Geschätzter Wert
375.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Hansestadt Anklam schreibt das Quartiersmanagement im Wohngebiet Südstadt (Hanseviertel) durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII für eine Leistung gemäß §§ 11-14 SGB VIII ab dem 01. Januar 2024 öffentlich aus. Die Ausschreibung richtet sich an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe mit Erfahrungen in der Leistungsart Jugendhilfe und allgemeine soziale, pädagogische Arbeit. Das Quartiersmanagement soll sämtliche stadtteilbezogene Aktivitäten bündeln und die Umsetzung des Stadtteilentwicklungsprogramms begleiten, bestehende Netzwerke im Stadtteil stärken und neue etablieren. Die Bewohner*innen sollen die Möglichkeit erhalten, sich mit ihren Anregungen, Ideen und Verschlägen in die Entwicklung des Stadtteils einzubringen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2024
Ende
31.12.2028

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Hansestadt Anklam Der Bürgermeister, Anklam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).