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Ausschreibung für die Beschaffung eines HLF 20 für die Gemeinde Garding
Amt Eiderstedt · Garding · Schleswig-Holstein · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Albert Ziegler GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Das Amt Eiderstedt beabsichtigt die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20) für die Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Garding, dessen technische Voraussetzungen in den Vergabeunterlagen (hier speziell im Angebotsformular samt Leistungsbeschreibung) näher beschrieben werden. In diesem Zusammenhang werden das Fahrgestell und der Aufbau ausgeschrieben. Die Einzelheiten des Auftrags sind der online abrufbaren Leistungsbeschreibung (siehe Mindestanforderungen) zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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50 50 %Preis
Preise gemäß Leistungsbeschreibung samt Mindestanforderungen Beschreibung: Der von dem Bieter angegebene Gesamtpreis (netto) stellt den "Angebotspreis" (netto) dar und dient als Divisor für die weitere Ermittlung des Quotienten für das Bieterranking. Für die Gesamtwertung werden die Leistungspunkte durch den von ihm angebotenen Angebotspreis (netto) dividiert. Der Quotient ist desto höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw., desto kleiner sein Angebotspreis ist. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches den höchsten Quotienten erzielt. Der Quotient wird auf die zweite Nachkommastelle kaufmännisch gerundet. Als Formel ausgedrückt: Z= L/P.
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Video-Teststellung 50 %Qualität
Die Leistungswertung erfolgt anhand einer Teststellung, die im Videoformat durchgeführt werden soll. Diese Teststellung bildet die Grundlage der vergaberechtlichen Bewertung der Angebote. Im Rahmen der Teststellung macht jeder Bieter ein dem jeweiligen Auftrag möglichst ähnelndes Fahrzeug per Videokonferenz zugänglich. Dieser wird dann von fachkenntlichen Vertretern des jeweiligen Auftraggebers ("Jury") in Augenschein genommen und entsprechend der nachfolgenden Kriterien bewertet. Die Dauer der Video-Teststellung soll je Auftraggeber und Bieter 60 Minuten nicht überschreiten. Auf bedeutsame Abweichungen des Vorführfahrzeugs vom angebotenen Fahrzeug hat jeder Bieter die Jury bei der Teststellung hinzuweisen. Die Jury berücksichtigt diese Abweichungen bei ihrer Wertungsentscheidung. Die Video-Teststellung wird nach Eingang der Angebote über Microsoft Teams, voraussichtlich am 19. Februar 2026 stattfinden. Das genaue Datum und die Einwahldaten werden in Form einer separaten Einladung mitgeteilt. Die Wertung im Einzelnen: Die Teststellung wird vom Auftraggeber nach den folgenden Kriterien bewertet: (1) Ergonomie und (2) Sicherheit. Im Rahmen der Video-Teststellung soll der Bieter ein Fahrzeug präsentieren, das eine einsatztaugliche Konstruktion nachweist und sich für die jeweiligen Einsatzszenarien eignet. Zu den Kriterien und zur Punktevergabe im Einzelnen: 1.) Ergonomie (insg. max. 10 Punkte) Beim Kriterium Ergonomie wird der Aufbau danach bewertet, wie benutzerfreundlich er gestaltet ist. Für die Bewertung dieses Kriteriums ist zunächst relevant, dass die Türen (und alle vergleichbar großen und bedeutenden beweglichen Teile) sowie die Sitz- und Befestigungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund der besonderen Herausforderungen der relevanten Einsatzszenarien (Bedienung unter Stress, in räumlicher Enge, bei ungünstigen Lichtverhältnissen, in Feuerwehrausrüstung gekleidet usw.) einen benutzerfreundlichen Gesamteindruck machen. Benutzerfreundlich" bedeutet im Einzelnen: Schließ- und Öffnungsmechanismen der Türen und vergleichbaren beweglichen Teile müssen ohne besondere Anstrengung erreichbar und bedienbar sein. Die Armaturen müssen übersichtlich gestaltet, von Fahrer- und Beifahrerbank aus leicht bedienbar sein und dürfen die Bewegungsfreiheit nicht einschränken. Sitz- und Befestigungsmöglichkeiten müssen bequem (zugänglich) und dürfen die Bewegungsfreiheit nicht einschränken. Positiv wird bewertet, wenn sich aus der Video-Teststellung ergibt, dass das Fahrzeug ein Einsatzszenarien die vorgenannten ergonomischen Aspekte sinnvoll erfüllt und dort Vorteile bietet. 2.) Sicherheit (insg. max. 10 Punkte) Im Rahmen des Kriteriums Sicherheit wird bewertet, welchen Sicherheitseindruck der Aufbau macht. Machen die Türen (und alle vergleichbar großen und bedeutenden beweglichen Teile), die Sitz- und Befestigungsmöglichkeiten und der Innenraum vor dem Hintergrund der besonderen Herausforderungen des Feuerwehreinsatzes (Bewegung und Benutzung unter Stress usw.) jeweils einen sicheren Eindruck, wird dies im Rahmen der Bewertung positiv berücksichtigt. Sicher meint insbesondere die zweckmäßige und komfortable Bedienbarkeit, die allen Sicherheitsanforderungen in Einsatzszenarien entspricht. Hierbei ist insbesondere relevant, dass die erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllt werden und das Fahrzeug im Rahmen der Vorführung einen sicheren Gesamteindruck hinterlässt. Positiv wird bewertet, wenn das Fahrzeug neueste Sicherheitsstandards berücksichtigt und in Einsatzszenarien den Schutz der Einsatzteilnehmer in den Fokus stellt sowie besonders berücksichtigt. Die erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht der Auftraggeberin gelingt, die technischen Anforderungen aufgezeigten Maßstab zu erfüllen: 0 Punkte: Die Leistung des Bieters entspricht nicht den Anforderungen. Die Anforderungen bzw. Erwartungen werden nicht erfüllt oder die Herangehensweise des Bieters ist inhaltlich nicht schlüssig dargestellt. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen bzw. Erwartungen lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden. 2 Punkte: Die Leistung des Bieters entspricht hinsichtlich nur mit erheblichen Einschränkungen den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden nur mit erheblichen Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters weist inhaltliche Unschärfen auf. Die Leistung lässt also nur eine nicht ausreichende Durchführung der Leistungen erwarten. 4 Punkte: Die Leistung des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden mit Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters ist inhaltlich größtenteils schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung verspricht sie eine ausreichende Umsetzung. 6 Punkte: Die Leistung des Bieters entspricht den Anforderungen. Die Anforderungen bzw. Erwartungen werden vom Bieter erfüllt und die Herangehensweise ist inhaltlich schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung verspricht mit kleinen Einschränkungen Erfolg. 8 Punkte: Die Leistung des Bieters entspricht vollumfänglich den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden vollumfänglich erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung ist sie Erfolg versprechend. Dies ist grundsätzlich schlüssig dargestellt und verspricht daher eine über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung. 10 Punkte: Die Leistung des Bieters ist hinsichtlich der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Anforderungen bzw. Erwartungen werden vollumfänglich erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist der Zielerreichung in herausragender Weise dienlich. Dies ist in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt und verspricht daher eine weit über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Albert Ziegler GmbHZuschlagswert 482.538 €1 Veröffentlichung
- 11.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 225 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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