AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.05.2026 00:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/caee106e-ce17-415a-ad9c-7e078aeb4583/

Output-Management - Los 2: Postdienstleistungen

Notice-ID: caee106e-ce17-415a-ad9c-7e078aeb4583 · Procedure-ID: 17f1624f-2e2e-4dd4-afb1-73d9bf5b6aae

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Stammdaten

Auftraggeber
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation, Hamburg
Veröffentlicht
30.04.2026
Frist (Submission)
28.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64100000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Postdienstleistungen bezüglich der Geschäftspost der BG Verkehr (Los 2). Die zu erbringenden Leistungen umfassen dabei insbesondere die Postabholung beim Druckdienstleister sowie den Versand und Zustellung der Aussendungen. Der Auftrag wird in zwei Fachlose aufgeteilt: • Los 1 umfasst den zentralen Druck und die Versandvorbereitung (Verfahren bereits abgeschlossen), • Los 2 umfasst die benötigten Versanddienstleistungen.

Vertragslaufzeit

Ende
30.06.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
33 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).