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Fördertechnik Wirtschaftshof
Klinikverbund Südwest gGmbH im Namen und auf Rechnung für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement des Landkreises Böblingen · Böblingen · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen (regional)
Angebote bis 21.10.2026, 11:00 Uhr (noch 15 Tage)
Beschreibung
Gegenstand der Beschaffung sind Montage und Inbetriebnahme einer automatischen Müllkippstation für Müllcontainer sowie Lieferung und Montage eines Scherenhubtisches.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung von automatischer Müllkippstation und Scherenhubtisch.
- Leistungen umfassen Lieferung, Montage und Inbetriebnahme.
- Erfüllungsort ist Böblingen.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer automatischen Müllkippstation sowie eines Scherenhubtisches für den Wirtschaftshof des Klinikverbunds Südwest.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotsendsumme brutto, inkl. Preisnachlass 100 %Preis
Bewertet wird die Angebotsendsumme brutto, inkl. Preisnachlass ohne Bedingungen. Die beste Rangplatzierung wird an das wirtschaftlichste Angebot vergeben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Mit dem Angebot hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass er für die zu erbringende Leistung in die Handwerksrolle eingetragen ist. Der Bieter hat einen aktuellen Nachweis über seine Eintragung in die Handwerksrolle vorzulegen, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote nicht älter als 6 Monate ist (Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
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Eintragung Handelsregister
Mit dem Angebot hat der Bieter nachzuweisen, dass er in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Angebote, Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot hat der Bieter eine Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) abzugeben.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung darüber vorzulegen, dass beim Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegt.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, - dass der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen zu fordern; - dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Bieter beitragspflichtig ist, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vom Bieter zu fordern.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter - in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A; - in den vergangenen 3 Jahren nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A; - in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung; § 6e EU Abs. 3 gilt entsprechend; - in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 Nr.4 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A; - in den vergangenen 3 Jahren keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A; - in den vergangenen 3 Jahren in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A; - dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;
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Gesamtjahresumsatz
Mit dem Angebot hat der Bieter eine Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz (EUR, netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Ist der Bieter/ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Mit dem Angebot hat der Bieter eine Eigenerklärung zum Umsatz (EUR, netto) abzugeben, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (Montage und Inbetriebnahme einer automatischen Müllkippstation für Müllcontainer sowie Lieferung und Montage eines Scherenhubtisches) vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Mit dem Angebot sind mindestens drei (3) in Art und Umfang vergleichbare Referenzprojekte anzugeben. Als vergleichbar angesehen werden Leistungen zur Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer automatischen Müllkippstation für Müllcontainer sowie Lieferung und Montage eines Scherenhubtisches. Die Leistung gilt als in den letzten drei Jahren erbracht, wenn sie nach dem 31.12.2023 abgenommen wurde. Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: - Angabe der Projektbezeichnung; - Angabe des Unternehmens, das Auftragnehmer des Projektes ist; - Angabe des Auftraggebers; - Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail); Angaben zum Projekt: - Ausführungszeitraum inklusive Datum der Abnahme; - Auftragssumme (EUR, netto); - Projektbeschreibung. Folgende Mindeststandards werden gefordert: - Angabe von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzen. Als vergleichbar angesehen werden Leistungen der Montage und Inbetriebnahme einer automatischen Müllkippstation für Müllcontainer sowie Lieferung und Montage eines Scherenhubtisches.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Geschätzter Gesamtauftragswert 0 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 0 €1 Veröffentlichung
- Frist 21.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 82 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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