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Durchführung von Stellen- und Dienstpostenbewertungen in der Landeshauptstadt Potsdam
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenDurchführung von Stellen- und Dienstpostenbewertungen in der Landeshauptstadt Potsdam🏆 OptiSo Unternehmensberatung, Schubert & Partner PartG · Braunschweig
- OptiSo Unternehmensberatung, Schubert & Partner PartG · Braunschweig
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: OptiSo Unternehmensberatung, Schubert & Partner PartG. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die LHP beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Dienstleistungsunternehmen zu schließen, um Stellenbewertungen durchführen zu lassen. Dabei sollen vom Auftragnehmer Stellen- und Dienstpostenbewertungen nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (VKA) bzw. dem Besoldungsgesetz für das Land Brandenburg unter Anwendung des KGSt-Modells zur Stellenbewertung von 2009 herbeigeführt werden.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistungsqualität 65 %Qualität
2.1. Unterkriterium Leistungsqualität Stellenbewertung (Untergewichtung 45 %): Mit dem Angebot ist eine Arbeitsprobe/ ein Stellenbewertungsgutachten anhand einer Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil einzureichen. Die notwendigen Informationen sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen. Im Bewertungsgutachten werden für jeden Arbeitsvorgang die zu erfüllenden Anforderungen an die Tätigkeiten definiert, einzeln einer Bewertung zugeführt und in die Systematik des TVöD-VKA eingeordnet. Es werden nur die Kriterien im Bewertungsgutachten angeführt, die zwingend für die Bewertung erforderlich sind. Für das Bewertungsgutachten ist die Gliederung wie folgt zu übernehmen und vorgeschrieben: 1. Einordnung der Stelle in die Landeshauptstadt Potsdam (LHP)/ Fachbereich/ Bereich 2. tabellarische Gesamtdarstellung der Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale mit Angabe der Zeitanteile (vorangestellte Zusammenfassung der Punkte 3. bis 6.) 3. Gesamtbetrachtung der Arbeitsvorgänge 4. anzuwendende Tätigkeitsmerkmale / Qualifizierungserfordernis 5. Bewertung des Arbeitsvorgangs/der Arbeitsvorgänge 6. Bewertungsergebnis Die Bewertungsbegründung unter 5. muss mit der Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA beginnen und die entsprechenden Fallgruppen im TVöD-VKA beinhalten sowie berücksichtigen. 2.2. Unterkriterium Zusammenarbeit (Untergewichtung 40 %): Mit dem Angebot ist eine Beschreibung der allgemeinen Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer einzureichen. Das Ziel wird durch eine nachvollziehbare Darstellung/ Beschreibung (Detaillierungsgrad, Plausibilität und Verbindlichkeit/ Aussagekraft der Beschreibungen) erreicht. Die Darstellung/ Beschreibung beinhaltet mindestens: * Beschreibung des eigenen Verständnisses der zu erbringenden Leistungen und grundsätzliche Herangehensweise * Vorstellungen zur Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber (Sachbearbeitung Stellenbewertung der LHP) und dem Fachbereich (Bedarfsstelle), in dem die zu bewertende Stelle verortet ist, inkl. beteiligter Führungskräfte und Mitarbeitender (bspw. bei Erläuterungsgesprächen und Interviews) * Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber inkl. einer Schätzung der einzusetzenden Ressourcen für die Gesamtlaufzeit des Vertrages * Beschreibung des Umgangs mit Störungen und/oder Veränderungen während der Vertragslaufzeit (bspw. Interviewabbrüche durch die Bedarfsstelle, Personalausfall beim Auftragnehmer) 2.3. Unterkriterium Referenzen und des Personals (Untergewichtung 15 %): Mit dem Angebot sind durch den Bieter entsprechende Nachweise zur (Berufs-) Erfahrung und Qualifikation(en) des vorgesehenen Projektteams einzureichen. Für die Angabe der Erfahrungen ist jeweils das Formular 4.7 "Referenzen Beschäftigte" zu verwenden. Das Angebot sollte zu folgenden Inhalten eine Aussage treffen: Kurze Vorstellung des Projektteams inklusive Beschreibung der jeweiligen projektrelevantenfachlichen Qualifikation (Abschlüsse / Zertifikate im Bereich Stellenbewertung nach TVöD-VKA Teil A und B (Verbund kommunaler Arbeitgeber) bzw. Dienstpostenbewertung nach KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement)). Die Nachweise sind als KOPIE beizulegen. Für JEDE einzusetzende Person sind mindestens zwei Erfahrungen über die Erstellung von Stellen- und/oder Dienstpostenbewertungen nach TVöD-VKA Teil A oder B oder Dienstpostenbewertung nach KGSt (Kommunale Gemeinschaftstelle für Verwaltungsmanagement) in den letzten drei Jahren vor Angebotsfrist (in Kommunen ähnlicher Größenklasse (KGST GK 2/3)) zu benennen. Zu der Referenz/Erfahrung wird eine Kurzbeschreibung erwartet die den Bezug zur bestehenden Aufgabe erkennen lässt. Hinweis: Bei mehreren Teammitgliedern wird ein Durchschnitt der Referenzen gebildet. Die geplante Anzahl der Projektmitglieder lässt eine zügige und termingerechte Leistungserbringung erwarten. Die Beschreibung der Referenz soll inkl. der Nennung des Auftraggebers, des Auftragsgegenstandes, des Erbringungszeitraums und des Projektbudgets erfolgen. Als Erfahrung werden auch Leistungszeiträume der letzten drei Jahre vor Angebotsfrist gewertet, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen sind, in denen jedoch bis zur Angebotsabgabe die wesentlichen, mit dem zu erfüllenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen erbracht werden. > Weiteres kann der Bewertungsmatrix entnommen werden. <
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Preis 35 %
Die Preisangaben sind im Formblatt zum Preisblatt auszuführen. Bei der Wertung des Preises wird der Gesamtpreis in Punkte umgerechnet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten auskömmlichen Preis 100 Punkte und ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Angebotspreises 0 Punkte. Die Ermittlung der Punkte für die anderen Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunkte = 100 - 100 x (Angebotssumme Bieter - Angebotssumme niedrigstes Angebot) / Angebotssumme niedrigstes Angebot Ergibt sich bei der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält 100 Preispunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Die berechnete Punktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet und anschließend mit dem Faktor von 0,35 gewichtet. Es können max. 35 Leistungspunkte erreicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 324.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 78 Tage nach Fristende
Auftragnehmer OptiSo Unternehmensberatung, Schubert & Partner PartG1 Veröffentlichung
- 21.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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