AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/cb1f861d-7a34-47d2-bf07-61019fe8bded) · Abgerufen am 05.09.2026 01:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cb1f861d-7a34-47d2-bf07-61019fe8bded/

Neubau eines Tiefbehälters

Notice-ID: cb1f861d-7a34-47d2-bf07-61019fe8bded · Procedure-ID: 6f9df963-fc82-4c0d-a6c4-afdd19807a2c

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Stammdaten

Auftraggeber
ThüWa ThüringenWasser GmbH, Erfurt
Veröffentlicht
13.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45232154 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
9.814.429 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Der Neubau des Tiefbehälters umfasst die Herstellung eines Stahlbetonbauwerkes, bestehend aus 3 Gebäudeteilen, die Schieberkammer und 2 Stück Wasserkammern. Des weiteren aus der technologischen Ausrüstung des Bauwerkes, bestehend aus Rohrleitung in verschiedenen Dimensionen, mehreren Pumpenanlagen und Druckstoßbehältern. Das Gebäude ist EMSR-seitig auszustatten und eine PV-Anlage ist auf den Außenanlagen zu errichten. Der Neubau verschiedenster Erdverlegter Trinkwasserleitungen, einschl. An- und Umbindungen zur Integration in das bestehende Leitungsnetz, sind ebenfalls Bestandteil der Maßnahme.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
WBB Bau & Beton GmbH
Vertragsabschluss
11.08.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Freistaat Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).