AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YEQDYD3HYNA3/documents) · Abgerufen am 22.09.2026 08:10 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cb21b5cc-64db-4789-b17e-206767fe07e0/

Rahmenvertrag Server, Storage, Software

Notice-ID: cb21b5cc-64db-4789-b17e-206767fe07e0 · Procedure-ID: 631ac869-4690-4025-88af-653585177c59

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Stammdaten

Auftraggeber
Universität Duisburg-Essen, Duisburg
Veröffentlicht
16.09.2026
Frist (Submission)
16.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48820000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
6.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Dienstleister übernimmt die Lieferung und Wartung von Storagesystemen und Storage-Switchen der Firma Huawei. Alle Leistungen müssen bestimmten technischen Anforderungen entsprechen und innerhalb vereinbarter Service Level erbracht werden. Im vorliegenden Fall ist die Festlegung auf genannte Hersteller sachlich erforderlich, da im Falle der Zulassung anderer Hersteller, eine sehr kostenintensive Umstellung der IT-Landschaft vorgenommen werden müsste. Dies würde zum einen nicht nur erheblich aus dem wirtschaftlichen Rahmen fallen. Sondern würde zum anderen den Kostenrahmen der zur Verfügung stehen Mittel deutlich überschreiten.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).