AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung über die praktische Ausbildung von RettSan sowie NotSan 2027-2033
Stammdaten
- Auftraggeber
- BVC Behörde für Inneres und Sport, Hamburg
- Veröffentlicht
- 08.07.2026
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 80560000 — Bildung
- Branche
- Bildung & Forschung
- Auftragsvolumen (Rahmen)
- 10.050 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter der Behörde für Inneres und Sport -organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg-, beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr Hamburg den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die praktische Ausbildung von Rettungs- und Notfallsanitätern sowie der Umschulung von Rettungs- zu Notfallsanitätern für die Jahre 2027 bis einschließlich 2032.
Lose
3 Lose.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 6 Jahre
- Verlängerungsoption
- bis zu 4× verlängerbar
Vergabe-Status
- Auftragnehmer (9)
- AGAPLESION Bethesda Krankenhaus Bergedorf · AGAPLESION DIAKONIEKLINIKUM HAMBURG · Albertinen-Krankenhaus/Albertinen-Haus gGmbH · Asklepios Kliniken Hamburg GmbH · BG Klinikum Hamburg · Evangelisches Amalie Sieveking Krankenhaus · Schön Klinik Hamburg SE & Co Kg · Schön Klinik Hamburg SE & Co Kg · Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie
- Vertragsabschluss
- 07.07.2026
- Zuschlagsentscheidung
- 07.07.2026
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.05.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).