AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 17:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/cb3529a4-bf1c-448d-b001-6f748fa720d8/

Straßenverkehrszählung 2025

Notice-ID: cb3529a4-bf1c-448d-b001-6f748fa720d8 · Procedure-ID: e25c2047-720a-4f28-afaa-01370340d775

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost, Halle (Saale)
Veröffentlicht
06.09.2024
Frist (Submission)
15.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Verkehr & Logistik
Geschätzter Wert
633.745 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Straßenverkehrszählung 2025 (SVZ 2025) auf den Bundesautobahnen im Niederlassungsgebiet Ost der Autobahn GmbH des Bundes in drei Losen (Los 1 Sachsen-Anhalt, Los 2 Sachsen, Los 3 Thüringen)

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten und Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Straßenverkehrszählung Sachsen-Anhalt

Erfüllungsort
Halle
Geschätzter Wert
190.769 €

Los 2 — Straßenverkehrszählung Sachsen

Erfüllungsort
Dresden
Geschätzter Wert
259.496 €

Los 3 — Straßenverkehrszählung Thüringen

Erfüllungsort
Erfurt
Geschätzter Wert
183.480 €

Vertragslaufzeit

Beginn
03.02.2025
Ende
28.11.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
42 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).