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Hochbaulicher Realisierungswettbewerb "Erweiterung Robert-Schuman-Schule", Stadt Baden-Baden
Stadt Baden-Baden · Baden-Baden · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
Beschreibung
Der Gemeinderat hat am 20.12.2021 die Verwaltung beauftragt, die Erweiterung der Robert-Schuman-Schule im Rahmen eines einphasigen Realisierungswettbewerbes vorzubereiten. Hintergrund ist vorrangig der Erweiterungsbedarf mit Unterrichtsräumen, einem Lehrer- und Verwaltungsbereich sowie Nebenflächen. Es besteht ein Erweiterungsbedarf von ca. 1.600 m² Funktionsfläche. Um die bestmögliche architektonische und funktionale Lösung zur Neuorganisation zu erreichen, hat sich der Gemeinderat für die Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbes entschieden
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wettbewerbsergebnis 50% 50 %Qualität
Wettbewerbsergebnis
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Umsetzungsstrategie des Bieters / Projektorganisation 40% 40 %Qualität
Umsetzungsstrategie des Bieters / Projektorganisation
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Honorarparameter 10% 10 %Kosten
Honorarparameter
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 786 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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